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Magnetfeldtherapie - Doch zu dick aufgetragen?

, aktualisiert am

Die Firma MAS hat in der Werbung für ihre Magnetfeldtherapiegeräte kräftig übertrieben. Das stellen zwei Gerichtsurteile fest. Beide sind noch nicht rechtskräftig.

Überzogenen Versprechen

Bereits im Vorjahr hat „Konsument“ auf die zum Teil weit überzogenen Werbeversprechungen von Magnetfeldtherapie-Anbietern aufmerksam gemacht. Fragwürdige Aussagen würden Konsumenten dazu veranlassen, viel Geld für Matten und Apparate auszugeben, die ihnen mitunter nicht den erhofften Nutzen bringen. In Werbeunterlagen und Beratungsgesprächen wird eine Fülle von möglichen Anwendungen dargestellt.

Nur: Wirklich gesicherte Fakten hinsichtlich der Wirkung sind rar, auch wenn kein Anbieter darum verlegen ist, lange Listen von Studien vorzuweisen. Aufgrund der massiven Werbung am bekanntesten: die Firma MAS Future Medical Medizintechnik GmbH.

Wissenschaftlich wenig belegt

Genau deren Werbebehauptungen waren auch der steiermärkischen Ärztekammer ein Dorn im Auge. Sie zog mit dem Argument vor Gericht, dass etliche dieser Heilwirkungen wissenschaftlich gar nicht bewiesen seien, klagte auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung – und bekam in erster Instanz Recht.

Gericht: keine "Heilung"

Auf der Grundlage eines ausführlichen Sachverständigengutachtens hielt das Landesgericht Graz fest, dass von den damals in der Werbung genannten 71 Krankheitsbildern lediglich für Knochen- und Wundheilung, Arthrose, Bandscheibenvorfall, degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates, degenerative Muskelverspannungen, Ulcus Cruris („offenes Bein“) sowie bestimmte Fälle von Osteoporose Heilwirkungen – und auch das nur während der Behandlungsdauer – belegt seien. Da Langzeiteffekte ausbleiben, ist der Begriff „Heilung“ nach Ansicht des Gerichts irreführend.

Gericht: Irreführung der Verbraucher

Dieses sieht darüber hinaus in der schriftlichen und bildlichen Gestaltung der Werbeinserate insgesamt eine Irreführung der Verbraucher. So vermittle der Hinweis „Studien belegen“ den Eindruck, die Therapiemethoden seien wissenschaftlich fundiert, die Abbildung von Prominenten lasse den falschen Schluss zu, dass man die geschilderten Heilerfolge verallgemeinern könne, und die Fotos von Personen in weißen Arztmänteln gäben den vertriebenen Magnetfeldtherapiegeräten den Anschein medizinischer Produkte. MAS hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, es ist daher noch nicht rechtskräftig.

Geld zurück für Kunden

Im Vorjahr starteten wir auch eine „Geld-zurück-Aktion“ für enttäuschte Magnetfeldtherapie-Anwender. Die beiden größten Anbieter, Vita-Life-Systeme und MAS, haben sich in fast allen Fällen geweigert,auf außergerichtlichem Weg Geld an Konsumenten rückzuerstatten. Nun können wir über einen ersten „Etappensieg“ für einen MAS-Kunden berichten:

Keine Linderung für Unfallopfer

Als Spätfolge eines schweren Motorradunfalls litt er unter starken Schmerzen. Von dem im Rahmen eines Vertreterbesuches für 2659,83 Euro erworbenen Magnetfeldtherapiegerät erhoffte er sich deutliche Linderung. Eine Hoffnung, die in der Folge schwer enttäuscht wurde, weshalb wir vor dem Bezirksgericht Leibnitz für den Konsumenten einen Musterprozess anstrebten.

Bezirksgericht urteilt gegen MAS

In dessen Verlauf gelangte der Richter ebenfalls zur Ansicht, dass eine Irreführung vorliegt. Ausschlaggebend sei der Gesamteindruck der Ankündigung. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Gesundheit ein hoch emotionales Thema sei und Äußerungen in diesem Bereich besonders geeignet seien, die Kaufentscheidung zu beeinflussen. Das Gerät habe jedenfalls bei weitem nicht die von MAS behaupteten positiven Eigenschaften. Das Bezirksgericht verurteilte die Firma daher zur Rückabwicklung des Vertrags. Auch dagegen hat MAS Berufung eingelegt, weshalb das Urteil ebenfalls noch nicht rechtskräftig ist.

MAS geht in die Berufung

Den Ausgang dieses Musterprozesses erwarten wir mit großer Spannung. Hängt doch davon maßgeblich ab, wie die Chancen für andere enttäuschte MAS-Kunden stehen. Wir werden selbstverständlich weiter berichten.

MAS und VKI vor Gericht

Die Firma MAS reagierte auf unsere Berichterstattung mit einer Klage. Sie nimmt Anstoß an einer ihre Aktivitäten betreffenden Formulierung und geht gegen uns medienrechtlich vor. Bemerkenswert: Genau aus jenem Beitrag, den MAS medienrechtlich bekämpft, verwendete sie auch Passagen in ihrer Werbung. Und zwar so, dass der Eindruck entstehen könnte, der VKI hätte die Wirksamkeit der Magnetfeldtherapie „anerkannt“. Das ist nicht der Fall.

Zitat: "sinnentstellt" und "Irreführung"

Wir haben MAS deswegen geklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Die Wiedergabe des Zitats – so das Gericht – ist „sinnentstellt“ und eine „Irreführung“. Dieser Meinung schloss sich auch der Oberste Gerichtshof an, der eine einstweilige Verfügung gegen MAS, die Nennung des VKI in diesem Zusammenhang zu unterlassen, bestätigte. Das Hauptverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Werbeaussagen von MAS

Mittlerweile hat MAS die Werbeaussagen abgeschwächt.

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