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Lyoness: VKI klagt - Intransparente Regeln

In die Einkaufsgemeinschaft Lyoness kann auch Geld einbezahlt werden. Personen, die aus dem System aussteigen wollten, haben es nicht zurückbekommen. Der VKI klagt gegen die intransparenten Geschäftsbedingungen der Firma.

Die Lyoness AG handelt Rabatte bei Händlern und anderen Unternehmen aus, die sie ihren Mitgliedern weiter gibt. Wer ein neues Lyoness-Mitglied wirbt, bekommt aus dessen Rabatten einen „Freundschaftsbonus“. Soweit ist das Lyoness-System klar.

Erweiterte Mitgliedsvorteile: Kaum Hoffnung auf „hohe Auszahlung“

Darüber hinaus gibt es auch die Prämiummitgliedschaft (früher als Business-Partner bezeichnet). Damit können Lyoness-Mitglieder so genannte erweiterte Mitgliedsvorteile erlangen. Dazu müssen Beträge zwischen 2.000 bis 25.000 Euro eingezahlt werden. Mehrere Konsumenten haben solche Einzahlungen geleistet, aber – so deren Schilderungen – nicht die erhofften Vorteile erlangt und das eingezahlte Geld kaum (bzw. nur im Schnitt von 10% bis 20%) zurückerhalten.

61 Klauseln beanstandet

Die Bedingungen für diese Prämienmitgliedschaft sind aus unserer Sicht völlig intransparent und unklar. Prämienmitglieder (oder Business-Partner) zahlen viel Geld in das System und für eine Reihe von Ausgestiegenen ist nun völlig unklar, ob und wie sie zum investierten Geld kommen sollen. Betroffen sind nicht nur Unternehmer, sondern auch Verbraucher. Daher hat der VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums 61 Klauseln von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Lyoness mit Verbandsklage beim Handelsgericht Wien eingeklagt.

Unsere Klage verlangt, dass Lyoness die 61 Klauseln nicht mehr verwendet und sich bei bestehenden Verträgen nicht auf diese Klauseln beruft. Laut Medienberichten ermitteln auch Finanzmarktaufsicht und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

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