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Lyoness Holding Europe AG: Gewinne ungewiss - Skepsis durchaus angebracht

, aktualisiert am

Unter dem Motto "Geld zurück bei jedem Einkauf" läuft derzeit eine österreichweite Werbekampagne der Einkaufsgemeinschaft Lyoness Holding Europe AG. Beim VKI gibt es erste Anfragen dazu. Wir raten, die in Aussicht gestellten Gewinne kritisch zu hinterfragen.

Schwer durchschaubares System

Die Lyoness Holding Europe AG hat ihren Hauptsitz in der Schweiz. Die Firma betreibt mit Tochter- und Partnergesellschaften eine internationale Einkaufsgemeinschaft. Nach einem Wechsel in der Geschäftsführung startete Lyoness Ende Oktober 2008 eine großangelegte Werbekampagne und wirbt auf seiner Homepage mit dem Slogan „Wenn nur alles so sicher zurück käme wie Ihr Geld!“ Wie das Lyoness System aufgebaut ist, und ob oder wie die Kunden ihr Geld zurückbekommen, hat sich die Arbeiterkammer Steiermark anhand der Lyoness-Geschäftsbedingungen in der Fassung Oktober 2008 näher angesehen.

Das Einkaufssystem

Die Einkaufsgemeinschaft wirbt damit, dass sich Personen nach einer Registrierung bei Lyoness Geld sparen. Wer bei den von Lyoness genannten Unternehmen Einkäufe tätigt, spart 1-2 Prozent des Kaufpreises an. Auf der Homepage der Firma ist ein Auszug von sogenannten Cashback Gutschein Partnerunternehmen angeführt: Laut Homepage-Angabe gibt es davon 14.000. Darunter einige große Handelsketten wie Tchibo, Müller und Intersport.

Sobald ein Gesamtbetrag von 10 Euro angespart wurde, soll dieser Betrag überwiesen werden. Dieser Vorgang wird als Sofortvergütung bezeichnet.

Zusätzlich gibt es zwischen Lyoness und den jeweiligen Unternehmen Vereinbarungen, wonach die Partnerfirma der Einkaufsgemeinschaft eine vereinbarte Spanne refundiert. Die Differenz zwischen dieser Spanne, der Sofortvergütung und einer Manipulationsgebühr erhält der Kunde zunächst fiktiv gutgeschrieben. Sobald der Kunde mit den Differenzbeträgen eine Summe von 50 Euro geschafft hat, hat er eine „Position“ in einem recht komplexen System erreicht. Zusätzliche Einkäufe und daraus resultierende weitere 50 Euro führen zur nächsten Position in diesem System. Wer auf diese Art die nicht gerade geringe Anzahl von 70 Positionen mit einem Betrag von 50 Euro angefüllt hat, soll 450 Euro als sogenannte Rückvergütung refundiert bekommen.

Rückvergütung schwer erreichbar

Im Klartext bedeutet das: Wer bei Händlern einkauft, die eine Spanne von maximal 3 Prozent gewähren, kann mit seinen Einkäufen keine Positionen im Einkaufssystem erreichen. Um eine einmalige Rückvergütung von 450 Euro zu erhalten, müsste man in Summe um 50.000 Euro eingekauft haben. Dies kann nur erreicht werden, wenn die Kunden neue Teilnehmer anwerben (siehe "Freundschaftsempfehlung").

 

 

Keine Geschenke

Keine Geschenke

Es ist zwar möglich, dass die beteiligten Unternehmer ihre Spannen an Lyoness überweisen, um Stammkunden zu akquirieren. Im Sinne einer Gewinnmaximierung seitens der Unternehmer ist es aber möglich, dass Firmen vorab gewährte Konditionen auf den Verkaufspreis aufschlagen oder Konditionen mit der Zeit verschlechtern.

Freundschaftsempfehlung

Lyoness-Kunden sollen weitere Teilnehmer werben. Über den sogenannten Freundschaftsbonus können diese Kunden an den Einkäufen der geworbenen Freunde mitverdienen. Die Möglichkeit eine Rückkaufvergütung zu bekommen, richtet sich nach dem Einkaufsverhalten der geworbenen Mitglieder. Ob oder wann jemand zu der in Aussicht gestellten Rückkaufvergütung kommt, ist nicht voraussehbar.

Gewerbeberechtigung und Steuer in Kundenverantwortung

Lyoness bietet auch die Möglichkeit nebenberuflich für die Organisation tätig zu werden. Interessierte sollten Folgendes berücksichtigen: Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens ist zumindest ab der Karrierestufe zwei eine entsprechende Gewerbeberechtigung nötig. Außerdem: Die Kunden müssen sich um die Versteuerung wiederkehrender Refundierungen kümmern. Nachforderungen der Sozialversicherung sind möglich und allenfalls kann eine Selbstversicherung nötig sein. Für all diese Maßnahmen sind Lyoness-Mitglieder selbst verantwortlich, und sie haben auch die Kosten dafür zu tragen.

Cashback Card mit Zusatzkosten

Zum Nachvollziehen der getätigten Einkäufe erhalten die System-Mitglieder eine Cashback Card. Diese Karte ist beim erstmaligen Bezug gratis. Sie gilt jedoch nur für 24 Monate. Danach erhalten die Kunden eine neue Card, die sich mit Unkosten von 12 Euro (inkl. UST) zu Buche schlägt. Die Übermittlung ist für jene kostenlos, die innerhalb der letzten 24 Monate im Durchschnitt zumindest um 150 Euro eingekauft haben. Lyoness informiert laut Internetauftritt vom 10.11.2008, dass die im Händlerauszug  enthaltenen Gutschein Partnerunternehmen (zB Leiner, Kika, OMV,...) die CashbackCard nicht akzeptieren. Originalgutscheine der gewünschten Partnerunternehmen gibt es über das Lyoness-Landesbüro.

Gutscheine

Gutscheine: Übermittlung auf eigene Gefahr

Das Versenden von Gutscheinen und anderen Unterlagen erfolgt auf dem Postweg und auf eigene Gefahr der Mitglieder. Gehen bestellte und bezahlte Gutscheine auf dem Postweg verloren, sieht sich Lyoness für dieses Problem nicht als Ansprechpartner. Nachteile bei den Händlergutscheinen: Die Gutscheine sind nicht in bar ablösbar. Wichtig: Die Gutscheine lassen sich möglicherweise nur innerhalb eines gewissen Zeitraumes einlösen. Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit Befristungen haben die Kunden direkt mit dem Händler zu lösen. Auf die Konditionen, die Lyoness mit den Händlern ausgehandelt hat, besteht kein Rechtsanspruch für die Systemkunden.

Bestellungen ab 100 Euro

Die meisten Händler verlangen eine Mindestbestellmenge (zumeist 100 Euro). Weiterer Nachteil: Die meisten Gutscheine sind nur zu einer bestimmten Stückelung (zB Gutscheinwert 10 Euro) erhältlich.

Hilfe nur gegen Aufwandersatz

Wer Hilfestellung benötigt oder Fragen hat, muss mit der Verrechnung eines nicht näher definierten Aufwandersatzes rechnen. Und zwar dann, wenn die Beantwortung nach Ansicht von Lyoness nicht zum eigentlichen Lyoness-System gehört. Was dabei nicht zum eigentlichen System gehört, wird nicht erwähnt. Lediglich allgemeine Fragen zu konkreten Problemstellungen werden unentgeltlich beantwortet. Eine genauer erläuterte Regelung gibt es nicht.

Fazit

Ob das Lyoness-Einkaufssystem funktioniert, ist nicht vorhersagbar. Von Ermäßigungen und „Gewinnen“ über eine Mitgliedschaft bei einem derartigen System sollte sich niemand zu viel erwarten. Vielmehr ist eine angemessene Skepsis durchaus angebracht. Zu verschenken hat schließlich niemand etwas, am wenigsten ein gewinnorientiertes Unternehmen.   

Stellungnahme Lyoness 1.Teil

Stellungnahme Lyoness "In Ihrem Artikel „Lyoness Holding Europe AG: Gewinne ungewiss“ wird suggeriert, die in der kürzlich gestarteten Lyoness-Werbekampagne getätigte Aussage „Geld zurück bei jedem Einkauf“ sei nicht zutreffend und „mit Skepsis zu betrachten“.

Lyoness begrüßt eine kritische Durchleuchtung durch konsument.at, dieser Bericht ist jedoch einseitig verfasst und gibt Vermutungen wider. Endverbraucher dürfen von konsument.at erwarten, dass objektiv über Unternehmen berichtet wird und dargestellte Details überprüft werden. Für diesen Bericht wurde auch bei Lyoness nicht rückgefragt, wodurch der journalistischen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen wurde.

Wir halten fest:

Lyoness ist eine Einkaufsgemeinschaft, die ihren Kunden Geld zurück bei jedem Einkauf gibt: Für jeden Einkauf bei Lyoness-Partnerunternehmen erhalten Lyoness-Kunden 1 bis 2 Prozent ihres Einkaufsvolumens als Sofortvergütung auf ihr Konto rückerstattet.

Es handelt sich um Rückvergütungen und nicht, wie in konsument.at fälschlich angegeben, um „Gewinne“. Die Lyoness-Einkaufsgemeinschaft funktioniert nicht auf Basis von „Gewinnen“, weshalb die Verwendung dieses Begriffes unzutreffend und irreführend ist.

Zum Satz „Sobald ein Gesamtbetrag von 10 Euro angespart wurde, soll dieser Betrag überwiesen werden“ halten wir fest:
Lyoness erstattet nachweislich seinen Kunden 1-2 Prozent ihrer über Lyoness getätigten Einkäufe ab einem auf ihrem Kundenkonto angesparten Betrag von 10,- Euro aufs Bankkonto.

 

Stellungnahme Lyoness 2. Teil

Geschenke: Im Absatz „Keine Geschenke“ wird auf „mögliche“ Handlungsweisen der Händler verwiesen. Es wird nicht klar, ob diese Annahmen geprüft wurden. Diese stellen aber einen Zusammenhang zwischen möglichem unethischen Verhalten von Geschäftsleuten und Lyoness her. Wir gehen davon aus, dass Lyoness-Partnerunternehmen sich kundenorientiert verhalten.

Im Absatz „Freundschaftsempfehlung“ schreiben Sie: „Lyoness-Kunden sollen weitere Teilnehmer werben.“ Dazu halten wir fest: Lyoness-Kunden sind zu nichts verpflichtet. Sie können Freundschaftswerbung betreiben, um in den Genuss von je weiteren 0,5 Prozent Sofortvergütung der direkt und indirekt geworbenen Neukunden zu kommen.

Rücklaufvergütung

Im selben Absatz wird gleich zweimal der irreführende Begriff „Rückkaufvergütung“ verwendet. Dazu halten wir fest: Dieser Begriff ist uns unbekannt, wir wissen auch nicht, was konsument.at damit meint. Lyoness gibt seinen Kunden Rückvergütungen für getätigte Einkäufe.

Im Absatz „ Gutscheine: Übermittlung auf eigene Gefahr“ wird auf einen in der Geschäftswelt üblichen und anerkannten Punkt hingewiesen: „Keine Haftung für auf dem Postweg verlorengegangene Sendungen“ und „Gutscheine sind nicht in Bar ablösbar“. Dazu halten wir fest: Unternehmen lösen Gutscheine generell nicht in Bar ab, dies obliegt nicht der Entscheidungsgewalt von Lyoness. Auch übernehmen österreichische Unternehmen generell keine Garantie für auf dem Postweg verloren gegangene Sendungen.

Im Absatz „Fazit“ schreiben Sie: „Ob das Lyoness-Einkaufssystem funktioniert, ist nicht vorhersagbar.“
Dazu halten wir fest: Das Lyoness-Einkaufssystem funktioniert seit fünf Jahren. Rund 70.000 Kunden in Österreich und 350.000 Kunden europaweit sprechen für sich.  Wir ersuchen „konsument.at“ von Vermutungen abzusehen und sich im Sinne einer konsumentenorientierten Berichterstattung an Fakten zu halten.

Ute E. Egermaier
Corporate Communications & PR
Lyoness Holding Europe AG

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