Keine Abschlusskosten bei vorzeitigem Rückkauf
Das Handelsgericht Wien hat in einem Einzelverfahren gegen die Wiener Städtische entschieden, dass der Versicherer keine Abschlusskosten beim vorzeitigen Rückkauf einer Lebensversicherung verrechnen darf, weil bestimmte Vertragsklauseln intransparent gestaltet waren. Der VKI will nun den OGH zu einer Klarstellung veranlassen, welche Konsequenz intransparente Klauseln haben sollen.