Lebensversicherungs-Lexikon
Ablebensversicherung
Auch Risikoschutz genannt. Sinnvoll, um die Existenz unversorgter Angehöriger
zu sichern, falls der Familienerhalter plötzlich stirbt. Die Versicherungssumme
wird nur beim Ableben der versicherten Person fällig. Daher ist die Prämie
niedriger als bei einer gemischten Er- und Ablebensversicherung. Dient auch als
Kreditrestschuldversicherung zur Absicherung eines Kredits.
Abrechnungsverband, Gewinnverband
In einem Abrechnungs- oder
Gewinnverband sind gleichartige Versicherungen einer Gesellschaft (zum Beispiel
Rentenversicherungen) zusammengefasst. Die Höhe der Gewinnbeteiligung richtet
sich nach dem Gewinn des Abrechnungs- oder Gewinnverbandes, dem die Versicherung
angehört.
Bonusrente
Sie ist durch eine vorgezogene Gewinnbeteiligung von
Beginn an etwas höher, steigt dafür aber in den Folgejahren langsamer (=
geringere Valorisierung). Die
Valorisierung kann auch gänzlich wegfallen.
Britische Lebensversicherung
Britische Lebensversicherungen dürfen stärker in Aktien veranlagen als
heimische Institute. Daher höhere Ertragschancen, aber auch höheres
Verlustrisiko, das in den letzten Jahren auch realisiert wurde. Nicht zur
alleinigen Altersvorsorge geeignet. Wichtig: über Bonität des Anbieters
informieren (bei Ratingagentur oder Versicherungsmakler).
Direktionspolizze
Rentenversicherungsvertrag analog zur „Schalterpolizze“ im Kfz-Bereich: keine
Beratung, dadurch keine Provision und höhere Auszahlung. Nur für sehr gut
Informierte zu empfehlen!
Dread Disease Versicherung
Dread Disease bedeutet „gefürchtete Leiden“. Diese Lebensversicherung zahlt
bereits bei schwerer (vorher definierter) Krankheit wie Herzinfarkt,
Bypassoperation, Krebs oder Schlaganfall die vereinbarte Versicherungssumme
während der Laufzeit. Man zahlt eine höhere Risikoprämie, das schmälert die
Auszahlungssumme. Wichtig: Die Angebote unterscheiden sich bei den Erkrankungen,
die in den Verträgen genannt werden.
Dynamisierung
siehe
Wertanpassung
Erlebensversicherung
Enthält keinen Ablebensschutz und ist damit eher Kapitalanlage als
Versicherung. Sie kann als Einmalauszahlung oder Rentenoption abgeschlossen
werden. Nur mit Rentenoption sind die Prämien als Sonderausgabe steuerlich
absetzbar. Siehe auch Rentenversicherung.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Gemischte Er- und Ablebensversicherung, bei der der Kunde entscheiden kann,
wie die Prämie für den Erlebensanteil seiner Versicherungsprämien veranlagt
wird. Je nach Risikobereitschaft kann er zwischen unterschiedlichen
Investmentfonds (Rentenfonds, Mischfonds, Aktienfonds) wählen, auch der
Ablebensschutz ist frei wählbar. Ein bestimmter Veranlagungserfolg ist nicht
garantiert. Beim Laufzeitende wird der aktuelle Gegenwert der bis dahin
angesparten Fondsanteile auf einmal oder als Rente ausbezahlt. Zwar kann der
Versicherungskunde über die Veranlagung seiner Beiträge mitbestimmen, er muss
die Entwicklung der Veranlagung aber auch im Auge behalten, da er das Risiko
trägt. Geworben wird mit höheren Ertragschancen als in der „klassischen“
gemischten Er- und Ablebensversicherung. Allerdings bedeuten höhere Chancen auch
höheres Verlustrisiko. Eine Alternative ist eine Kombination von Fondssparen bei
einer Bank mit separater Ablebensversicherung. Dies bietet mehr Transparenz und
Flexibilität als eine Fondspolizze und ist bei Laufzeiten unter 20 Jahren auch
kostengünstiger.
Garantieprodukte
Fondsgebundene Lebensversicherungen mit Kapitalgarantie. Dabei wird eine
Beitragsgarantie und/oder Höchststandgarantie angeboten. Die eingezahlten
Prämien, Prämien abzüglich Kosten oder der höchste erreichte Wert sind
gesichert. Achtung: Garantieprodukte bedeuten nicht automatisch, dass das
eingezahlte Kapital ausbezahlt wird. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung gelten
die meisten Garantien nicht. Garantien schmälern den Ertrag.
Garantiezinssatz
Seit Jahresbeginn 2006 bieten österreichische Lebensversicherungen einen
Garantiezins von 2,25 Prozent. Dieser bezieht sich aber nur auf den Sparanteil
(einbezahlte Prämien abzüglich Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie Kosten für
den Ablebensschutz). Gültig ist immer der Garantiezinssatz zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses.
Gemischte Er- und Ablebensversicherung
Beliebteste Form der Lebensversicherung, obwohl selten die am besten
geeignete. Die Versicherungsleistung wird entweder bei Tod des
Versicherungsnehmers während der Laufzeit oder gemeinsam mit der angefallenen
Gewinnbeteiligung bei Laufzeitende ausbezahlt. Es kann auch eine Verrentung der
Erlebensleistung vereinbart werden. Die Prämie fließt in Erlebensversicherung
(Sparanteil) und Ablebensschutz. Dadurch ist die Sparleistung geringer als bei
einer reinen Erlebensversicherung. Sehr intransparent: Der Versicherer gibt
nicht bekannt, welcher Teil der Prämie in welchen Topf fließt. Der
Ablebensschutz kann in seiner Höhe nicht frei gewählt werden, sondern entspricht
der garantierten Vertragssumme, was für eine echte Hinterbliebenenvorsorge meist
nicht ausreicht.
Gewinnbeteiligung
Überschüsse, die der Versicherer erwirtschaftet, werden zum überwiegenden
Teil als Gewinnbeteiligung gutgeschrieben und zusätzlich zur Versicherungssumme
ausbezahlt. Die Höhe ist nicht garantiert und je nach Versicherer
unterschiedlich. Die Prognosen sind nur unverbindliche Schätzungen.
Gewinnverband
siehe
Abrechnungsverband
Prämienfreistellung
Auf Wunsch kann vereinbart werden, dass der Versicherungsnehmer keine Prämien
mehr für seinen Vertrag zahlt. Die Versicherungssumme wird entsprechend
reduziert, sie wird nach Ablauf der regulären Laufzeit ausbezahlt. Eine
Prämienfreistellung ist nur möglich, wenn bereits tariflich ein Rückkaufswert
vorhanden ist.
Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge
Als Fonds oder Fondsgebundene Lebensversicherung seit 2003 auf dem Markt. Die
staatliche Prämie beträgt derzeit 8,5 Prozent, der maximal geförderte jährliche
Einzahlungsbeitrag 2066 Euro, die gesetzliche Mindestlaufzeit 10 Jahre.
Prämienhöhe und geförderter Betrag werden jährlich neu festgelegt. Pro Person
darf die Prämie nur einmal in Anspruch genommen werden. Ein Mindestalter für die
Zukunftsvorsorge gibt es nicht, sie kann also auch schon für Kinder
abgeschlossen werden.
Laut Gesetz muss zu mindestens 40 Prozent
in börsennotierte Aktien investiert werden (de facto derzeit in Aktien der
Wiener Börse). Bei widmungsgemäßer Verwendung sind die eingezahlten Beiträge
plus die staatliche Förderung garantiert, auch ist das Produkt dann völlig
steuerfrei. Wer sich am Ende der Laufzeit das Kapital auszahlen lässt, statt es
zu verrenten, muss KEST nachzahlen und die Hälfte der staatlichen Prämien
zurückzahlen.
Rentenversicherung
Lebensversicherung, deren Leistung in einer regelmäßigen Rentenzahlung
besteht. Bei echten Rentenversicherungen werden die Auszahlungen schon von
vornherein als Rente vereinbart. Auch Erlebens- und Er- und
Ablebensversicherungen sind oft so konzipiert, dass sie am Ende der Laufzeit
eine Wahlmöglichkeit zwischen Einmalauszahlung oder Auszahlung in Form einer
Rente bieten. Renten können lebenslang oder für einen bestimmten Zeitraum
vereinbart werden. Weiters kann man dem Versicherer einen größeren Betrag auf
einmal zur Verrentung übergeben („Sofortverrentung“). Dieser Betrag muss aber
nicht beim Versicherer angespart werden. Auch die ASVG-Abfertigung bei
Pensionsantritt kann beispielsweise verrentet werden. Das einzige Produkt, das
eine lebenslange Rente garantieren kann. Diese Sicherheit drückt allerdings die
Perfor-mance. Eine vorzeitige Auflösung in der ersten Hälfte der Ansparphase
bringt erhebliche Verluste.
Risikoversicherung
siehe
Ablebensversicherung
Rückkaufswert
Betrag, der bei vorzeitigem Ausstieg aus der Lebensversicherung ausbezahlt
wird. Macht vor allem in den ersten Jahren nach Abschluss – wenn überhaupt – nur
einen Bruchteil der einbezahlten Summe aus.
Secondhand-Polizzen
Gebrauchte Lebensversicherungen. In Österreich vor allem aus dem britischen
Bereich, neuerdings auch aus den USA und Deutschland. Reine Ansparform ohne
Versicherungsschutz für den Käufer. Oft Modell der „ewigen Rente“: Mehrere
Polizzen werden erworben, die gestaffelt nacheinander abreifen.
Sterbetafel
Berechnung statistischer Sterbewahrscheinlichkeiten aufgrund der Beobachtung
großer Personengruppen. Die amtliche Sterbetafel wird von der Statistik Austria
erstellt.
Steuer
Prämien zur Erlebensversicherung, zur gemischten Er- und Ablebensversicherung
und zur Fondsgebundenden Lebensversicherung können steuerlich abgesetzt werden,
falls eine garantierte lebenslange Rente vereinbart wird. Allerdings nicht in
voller Höhe, sondern nur zu einem Viertel im Rahmen der Sonderausgaben. Dieses
eher bescheidene Steuerzuckerl sollte nicht das alleinige Entscheidungskriterium
pro Lebensversicherung sein. Steuergesetze können sich rasch ändern, eine
Lebensversicherung ist hingegen ein Langfristprojekt. Die Versicherungssteuer
beträgt in der Lebensversicherung üblicherweise 4 Prozent, bei Laufzeiten unter
zehn Jahren 11 Prozent.
Unterjährigkeitszuschlag
Prinzipiell steht die
Prämie dem Versicherer zu Beginn des Versicherungsjahres zu. Bei laufenden
monatlichen,
quartalsweisen oder halbjährlichen Raten sind Zuschläge bis zu 6 Prozent fällig.
Valorisierung
Jährliche Erhöhung der Rente aufgrund erworbener Gewinnanteile.
Wertanpassung (Dynamisierung)
Regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme entweder nach einem vertraglich
fixierten Index oder einem fix vereinbarten Prozentsatz. Die Prämie wird dem
höheren Lebensalter entsprechend neu berechnet. Dadurch wird der Anteil für die
Ablebensversicherung teurer, weniger Prämie fließt in den Sparanteil. Es ist
daher sinnvoll, etwa fünf Jahre vor Ablauf des Vertrages die Indexklausel zu
kündigen. Manche Verträge sehen dies ohnehin in den Vertragsbedingungen vor.