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Lebensversicherungen - Teurer Ausstieg

Wer seine Lebensversicherung wenige Jahre nach Abschluss wieder kündigt, bekommt deutlich weniger Geld zurück als einbezahlt wurde. Diese Praxis wollen wir bekämpfen.

Vorsicht bei vorzeitiger Auslösung

Vor fünf Jahren hatte Frau M. eine Lebensversicherung abgeschlossen. Als gut verdienende Angestellte wollte sie zusätzlich für die Pension vorsorgen. Doch Frau M. wurde gekündigt und muss jetzt mit dem Arbeitslosengeld auskommen. Also will sie ihre Lebensversicherung auflösen. Doch statt über 5000 Euro, die sie einbezahlt hatte, erhält sie lediglich knapp die Hälfte ausbezahlt.

Fehler im System

Der Kapitalverlust bei vorzeitigem Ausstieg hat System: Für einen neu abgeschlossenen Vertrag zahlt das Versicherungsunternehmen dem Vermittler eine Provision. Sie macht oft eine ganze Jahresprämie aus. Das Geld, das der Versicherte einbezahlt, fließt am Beginn der Vertragslaufzeit zum Großteil in die Provision, ferner in Verwaltungskosten, Steuer und Risikoanteil.

Der entsprechende Betrag steht dann natürlich für den Sparanteil nicht mehr zur Verfügung. Daher entsteht, besonders zu Beginn der Laufzeit, eine Diskrepanz zwischen der Summe der Einzahlungen und dem tatsächlichen Kontostand. Viele Versicherungskunden wissen dies aber nicht. Die Vermittler klären darüber oft nicht auf. Auch in den Versicherungsbedingungen ist wenig darüber zu lesen.

Abmahnung und Verbandsklage

Diese Situation ist für Versicherte höchst unbefriedigend. Daher gehen wir im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz mit Abmahnungen und Verbandsklagen gerichtlich gegen die entsprechenden Bestimmungen in Lebensversicherungsverträgen vor. Eine ähnliche Aktion in Deutschland hat bereits mehr Transparenz und bessere Konditionen für Versicherte herbeigeführt.

Sammelintervention: Wer sich beteiligen kann

Wenn Sie Ihre Lebensversicherung in den vergangenen drei Jahren vorzeitig mit Verlust aufgelöst haben, bieten wir Ihnen die Chance, einen Teil des nicht ausbezahlten Geldes doch noch zu bekommen:

  • Wir prüfen Ihren Vertrag und schätzen ab, inwieweit die Ausstiegskosten überhöht waren. Danach intervenieren wir beim Versicherer. Zahlt dieser nicht und ist er auch nicht zum Verjährungsverzicht bereit, zeigen wir Wege zur klagsweisen Klärung.
  • Konkret geht es um Lebensversicherungen, die ab dem 1.1.1997 abgeschlossen und in den letzten drei Jahren vorzeitig aufgelöst wurden und in deren Verträgen die Kosten unklar dargestellt wurden. Keinesfalls darf der Rückkauf mehr als drei Jahre zurückliegen, sonst sind die Ansprüche verjährt.
  • Treffen diese Bedingungen auf Sie zu, können Sie beim VKI ein Infopaket anfordern, entweder telefonisch unter (01) 588 77-0 oder unter www.konsument.at (Button „Aktion Lebensversicherungs-Check“) downloaden. Den Fragebogen samt den Kopien Ihrer Unterlagen senden Sie bitte bis zum 15. 12. 2005 an den VKI, Bereich Recht, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien.
  • Können wir Ihren Fall in die Sammelintervention aufnehmen, verrechnen wir 70 Euro je Vertrag.

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Beratungs-Hotline :
0900 910 024 (max.  € 0,68 pro Minute)

Voller Erfolg 

 

Großes Echo hat unsere Aktion „Lebensversicherungs-Check“ ausgelöst. Für einen nächstes Jahr geplanten Test von Lebensversicherungen hatten wir Leserinnen und Leser von „Konsument“ aufgefordert, uns Versicherungsverträge zu übermitteln.

Bis Redaktionsschluss sind über 1000 Verträge bei uns eingelangt. Dafür möchten wir uns bei allen Teilnehmern herzlich bedanken! 

Wir werden weiter über die Aktion berichten.

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Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

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