Wer seine Lebensversicherung wenige Jahre nach Abschluss wieder kündigt, bekommt deutlich weniger Geld zurück als einbezahlt wurde. Diese Praxis wollen wir bekämpfen.
Vorsicht bei vorzeitiger Auslösung
Vor fünf Jahren hatte Frau M. eine Lebensversicherung abgeschlossen. Als gut verdienende Angestellte wollte sie zusätzlich für die Pension vorsorgen. Doch Frau M. wurde gekündigt und muss jetzt mit dem Arbeitslosengeld auskommen. Also will sie ihre Lebensversicherung auflösen. Doch statt über 5000 Euro, die sie einbezahlt hatte, erhält sie lediglich knapp die Hälfte ausbezahlt.
Fehler im System
Der Kapitalverlust bei vorzeitigem Ausstieg hat System: Für einen neu abgeschlossenen Vertrag zahlt das Versicherungsunternehmen dem Vermittler eine Provision. Sie macht oft eine ganze Jahresprämie aus. Das Geld, das der Versicherte einbezahlt, fließt am Beginn der Vertragslaufzeit zum Großteil in die Provision, ferner in Verwaltungskosten, Steuer und Risikoanteil.
Der entsprechende Betrag steht dann natürlich für den Sparanteil nicht mehr zur Verfügung. Daher entsteht, besonders zu Beginn der Laufzeit, eine Diskrepanz zwischen der Summe der Einzahlungen und dem tatsächlichen Kontostand. Viele Versicherungskunden wissen dies aber nicht. Die Vermittler klären darüber oft nicht auf. Auch in den Versicherungsbedingungen ist wenig darüber zu lesen.
Abmahnung und Verbandsklage
Diese Situation ist für Versicherte höchst unbefriedigend. Daher gehen wir im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz mit Abmahnungen und Verbandsklagen gerichtlich gegen die entsprechenden Bestimmungen in Lebensversicherungsverträgen vor. Eine ähnliche Aktion in Deutschland hat bereits mehr Transparenz und bessere Konditionen für Versicherte herbeigeführt.