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Kreditkarten - Leidige Reservierungen

Wer seine Kreditkarte regelmäßig nutzt, kennt das Problem: Bucht man beispielsweise einen Mietwagen, wird der dafür veranschlagte Betrag vorab „reserviert“.

Tatsächlich in Rechnung gestellt wird der exakte Betrag erst später. Durch diese Vorabreservierung (Fachausdruck: Händlerautorisierung) ändert sich der Verfügungsrahmen, also jener Betrag, um den man mit seiner Kreditkarte einkaufen kann. Der Kreditkartenkunde sieht eine solche Autorisierung jedoch nicht, wenn er online seine Kartenumsätze anschaut. Das ärgerte unseren Leser Kurt S. und wir fragten bei seiner Kreditkartenfirma Card Complete nach.

Bei Reservierungen werden Autorisierungen nicht angezeigt

Die Antwort: Hier handle es sich nur um Reservierungen, daher würden Autorisierungen nicht angezeigt. Auch stehe ja der exakte Betrag noch nicht fest. Folge der Autorisierung keine Buchung, würde diese nach einer bestimmten Frist wieder gelöscht. „Grundsätzlich sollte die Höhe jener Beträge, die z.B. bei Hotel- oder Mietwagenreservierungen autorisiert und damit vom Kartenlimit des Kunden bis zur tatsächlich Buchung abgezogen werden, zwischen Kunde und Händler ausdrücklich vereinbart werden, um die Transparenz über die Höhe der getätigten Autorisierungen zu behalten“, so die Empfehlung vom Card Complete. Komme eine Buchung nicht zustande, solle der Händler die Kreditkartenfirma darüber informieren. Tue er dies nicht, solle sich der Kunde zuerst an ihn wenden.

Anzeige der Reservierungen in Kontoübersicht gewünscht

Aber genau hier liegt ja das Ärgernis, meint Herr S.: „Mir ist es schon passiert, dass eine Reservierung nicht vereinbart war. Daher hätte ich gerne eine Information darüber, um bei der jeweiligen Firma intervenieren zu können.“ Deshalb meinen wir, es wäre wohl nur recht und billig, wenn „reservierte“ Beträge auch in der Online-Kontoübersicht dargestellt würden. Technisch kann das ja wohl kein Problem sein. Jedenfalls sollte man gleich bei der Buchung etwa eines Mietwagens die Höhe der Autorisierung prüfen. So vermeidet man böse Überraschungen, wenn der Verfügungsrahmen schon ausgeschöpft ist.

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