Immer öfter bekommen Bankkunden auf ihrem Kontoauszug ein Angebot ihrer Bank unterbreitet. Und sehr häufig heißt es in diesem Zusammenhang: Wenn der Kunde innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht widerspricht, nimmt er das Angebot an. Ist diese Vorgangsweise rechtlich korrekt?
Schweigen gilt nicht als Zustimmung
Das wollten einige Leserinnen und Leser von uns wissen. Die Antwort unserer Rechtsabteilung: Grundsätzlich gilt das Schweigen auf ein Angebot nicht als Zustimmung.
Zulässig wenn es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht
Doch wenn die Bank in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen hat, dass Änderungen von Bedingungen oder Entgelten durch Stillschweigen des Kunden wirksam werden und darauf im Text des Kontoauszuges hingewiesen wird, ist diese so genannte Erklärungsfiktion zulässig.
Kontobewegung kontrollieren!
Daher sollte man die Kontoauszüge – nicht nur Kontostand und Kontobewegungen! – regelmäßig kontrollieren. Und bei Angeboten, die man nicht wünscht, sofort schriftlichen Widerspruch einlegen.