Die Verpackung der Senseo Kaffeepads „Cappuccino“ und „Café Latte” ist so gestaltet, dass der Konsument Röstkaffee erwartet. In den Pads steckt jedoch Löskaffee – und auch davon weniger als zehn Prozent. Wir vom VKI halten das für irreführend und klagten auf Unterlassung. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat uns nun – nicht rechtskräftig – recht gegeben.
Das Urteil finden Sie auf der Website unserer Rechtsabteilung Urteil zu Senseo: Kaffeepads "Typ Cappuccino" oder "Typ Café Latte"