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Investmentfonds - Besteuerung

Wie ist das mit der Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds?

Das hängt sehr von Art und Zusammensetzung des jeweiligen Fonds ab.

Bei inländischen Investmentfonds werden die Zinsen (genauso wie die Dividenden bei inländischen Aktien) mit 25 Prozent Kapitalertrag endbesteuert. Der Substanzgewinn (Wertzuwachs) von Anleihen in inländischen Investmentfonds ist derzeit und auch zukünftig steuerfrei. Das gilt nicht bei sonstigem Vermögen (etwa Aktien, Derivativen). Da wird voraussichtlich ab 2001 eine Pauschalbesteuerung mit 5 Prozent eingeführt.

Bei ausländischen Investmentfonds müssen die Zinsen bei Anleihen und die Dividenden bei Aktien in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und werden somit bis zu 50 Prozent versteuert (dies ist allerdings möglicherweise EU-widrig). Der Substanzgewinn (Wertzuwachs) bei Anleihen und sonstigem Vermögen wird wie bei den inländischen Investmentfonds behandelt. Werden bei ausländischen Fonds die Gewinne von der Fondsgesellschaft einbehalten und wiederveranlagt (thesauriert) und die Papiere länger als ein Jahr behalten, muss in der Einkommensteuererklärung nichts angegeben werden. Die bereits in der Steuerreform 2000 verankerte Spekulationsertragsteuer (SPESt) wird nicht in Kraft treten. Durch das neue Kapitalmarktoffensive-Gesetz (KMOG) wird die „alte“ Rechtslage beibehalten. Das heißt: Kursgewinne aus Wertpapieren (insbesondere Aktien im Streubesitz) sind somit weiterhin nur dann steuerpflichtig, wenn die Veräußerung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung erfolgt.

Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: http://www.hmc.co.at

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