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Internet Ticket buchen - Irren kommt teuer

Vorsicht Falle: Tickets im Internet zu buchen wird immer beliebter. Doch Flug-, Bahn- oder Theaterkarten kann man meist weder ändern noch zurückgeben.

Beschwerden beim Onlineshopping

Frau Hager*) will ihren Eltern eine Freude machen und ihnen zur Silberhochzeit Karten für das Galakonzert ihres Lieblingssängers schenken. Die bucht sie bei einem Online-Ticketbüro. Doch am Hochzeitstag gibt es lange Gesichter: Die Eltern haben sich die Karten längst selber besorgt. Frau Hager kann jetzt nur versuchen, die Karten an andere Fans des Startenors weiterzuverkaufen.

Herr Zoller*) bucht über Internet einen Flug direkt bei einer Airline. Doch dabei erwischt er den falschen Monat. Kurz nach der Buchung bemerkt er seinen Irrtum und ersucht um Storno. Njet, heißt es von der Buchungsplattform. Er kann das Ticket nur kostenpflichtig umbuchen lassen.

Frau Wallner*) aus Wien kauft ein ÖBBSparSchiene- Ticket im Internet, weil sie eine Veranstaltung in Salzburg besuchen will. Die wird verschoben. Und Frau Wallner bleibt auf den Ticketkosten sitzen, weil die Bahn die Karte nicht zurücknimmt.

Rücktrittsrecht: einige Ausnahmen

Drei Beispiele für Beschwerden, wie sie uns immer öfter erreichen. Leider aber können wir hier nicht helfen. Zwar gibt es beim Onlineshopping prinzipiell ein Rücktrittsrecht von sieben Werktagen. Davon sind aber manche Geschäfte ausgenommen, unter anderem Verträge über Unterbringung, Beförderung und Freizeitgestaltung. Wer sich also bei Hotelbuchungen oder beim Kauf von Flugund Bahntickets, Konzert- oder Theaterkarten irrt, hat kein Recht darauf, dass die Fehlbestellung storniert wird. Daher: mehrmals prüfen, ehe man die Bestellung endgültig abschickt! Denn Kulanz ist nach unseren Erfahrungen hier eher selten.

*) Namen von der Redaktion geändert


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Online-Shopping Extra

Bei Konsumentenproblemen ähnlicher Art hilft Ihnen unser VKI-Beratungszentrum.

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