Frau Hofer 1) und Herr Müller 1) wollten gemeinsam eine Firma gründen. Sie sind in einer kleinen Wienerwaldgemeinde daheim. Da kann es nicht schaden, wenn man im Internet präsent und über E-mail erreichbar ist. Die beiden entschieden sich für den Provider A-Online (Aon). Im nächsten Postamt erstanden sie ein Aon-Paket. Dabei konnten sie sich eine Wunschadresse für die E-mail aussuchen. Sie entschieden sich für „h&m.oeg@aon.at“. Daheim wollten die beiden Jungunternehmer gleich ausprobieren, ob das funktioniert. Doch justament da gab der Computer den Geist auf. Dabei wollte die Druckerei schon dringend den genauen Wortlaut für die Firmenvisitenkarten! Frau Hofer erkundigte sich daher bei der Aon-Hotline, ob mit der E-mail-Adressse auch alles klar geht. Das wurde ihr bestätigt. Also wurden die Visitenkarten mit dieser Adresse gedruckt.
Alsbald aber stellte sich heraus, dass diese Wunschadresse unzulässig ist. Ein Sonderzeichen wie das „&“ ist im Internet nicht erlaubt. Kurz: Die noch druckfeuchten Visitenkarten konnten nur noch als Notizzettel herhalten. Es macht einen schlechten Eindruck, wenn man überpickte oder überkritzelte Visitenkarten austeilt. Das schreckt mögliche Kunden ab und ist ein schlechter Start für ein junges Unternehmen.