Wenn ein psychisch Kranken einen Vertrag unterschreibt, kann das Folgen haben. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Herr Ruif hat eine psychische Erkrankung. Als er bei 3 einen Vertrag für Internet mit 24 Monaten Mindestdauer unterzeichnete, hatte er seine Medikamente abgesetzt und konnte die Tragweite des Abschlusses nicht erkennen. Er realisierte erst später, dass er sich den Vertrag nicht leisten konnte. Er kündigte, bezahlte aktuell ausstehende Beträge und dachte, die Sache sei erledigt.
Fast 1000 Euro Nachzahlung
Doch 3 verrechnete sämtliche bis Vertragsende ausstehenden Grundgebühren und verlangte 980,57 €. Wir intervenierten und wiesen 3 darauf hin, dass Herr Ruif bei Vertragsabschluss nicht als geschäftsfähig anzusehen war. 3 bot daraufhin an, auf die Hälfte des noch offenen Rechnungsbetrages zu verzichten.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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