Wasserschäden zählen zu den häufigsten – und teuersten – Schadensfällen in der Haushaltsversicherung.
Wasser ist lebensnotwendig, aber dennoch nicht immer gern gesehen. Vor allem dann nicht, wenn es vom Plafond tropft und die Wohnung verwüstet. Für den Verursacher eines solchen Schadens kann die Wiedergutmachung sehr teuer werden. Daher zählt eine Haushaltsversicherung zu jenen Polizzen, deren Abschluss wir unbedingt empfehlen, weil hier normalerweise auch eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert ist.
Unterschiedliche Versicherungen
Für Wasserschäden können unterschiedliche Versicherungen zuständig sein, je nachdem, wo und von wem der Schaden verursacht wurde. Die Haushaltsversicherung im engeren Sinn deckt immer die Schäden im eigenen Haushalt ab. Sind fremde Wohnungen oder allgemeine Teile des Gebäudes (etwa das Stiegenhaus) betroffen, greift die Haftpflichtversicherung.
Ist aber ein in der Wand liegendes Rohr geplatzt oder regnet es durch ein undichtes Dach herein, ist dies ein Fall für die Gebäudeversicherung – bei Eigenheimen die eigene, bei Mietern die des Hauseigentümers; und bei Häusern mit Eigentumswohnungen jene der Eigentümergemeinschaft.
Grobe Fahrlässigkeit
Somit ist in der Theorie alles klar. Die Probleme zeigen sich jedoch in der Praxis. Denn Schäden, die durch "grobe Fahrlässigkeit“ herbeigeführt wurden, sind ebenso wie das vorsätzliche Herbeiführen von Schäden in den Versicherungsverträgen generell ausgeschlossen. Und was als grobe oder als nur leichte Fahrlässigkeit zu werten ist, bietet Stoff für zahlreiche Gerichtsverfahren.