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Moderne Küche mit Herd, Pfanne brennt
Haushaltsversicherungen sind Pflicht. Aber was gibt es zu beachten? Bild: F.Schmidt / Shutterstock

Haushaltsversicherung: Was ist gedeckt?

Die Haushaltsversicherung ist eine klare KONSUMENT-Empfehlung, nicht zuletzt wegen der in aller Regel inkludierten privaten Haftpflichtversicherung. Aber was ist gedeckt?

Wie heißt es im Volksmund: „Der Teufel schläft nicht.“ Auch beim Kochen nicht. Ein folgenschweres Szenario könnte so aus­sehen: 

Nachdem Sie den Kochtopf mithilfe eines Geschirrtuchs von der Herdplatte genommen haben, lassen Sie das Tuch gedankenverloren neben dem Herd liegen. Ein Zipfel des Geschirrtuchs kommt dabei auf der noch heißen Herdplatte zu liegen. Dann klingelt das Telefon und Sie gehen in ein ­anderes Zimmer. Das Tuch fängt zu brennen an, das Feuer greift um sich. Die Wohnküche, ein einziges Flammeninferno.

Nachdem die Feuerwehr den Brand löschen konnte, offenbart sich das ganze Ausmaß der Zerstörung. Die Küchenzeile mit allen Elektrogeräten: total verbrannt. Die neue Couch, die maß­gefertigte Essecke, der 55-Zoll-Fern­seher, ein Laptop, etliche Gemälde und Teppiche: alles zerstört. Die Liste der kaputten Gegenstände will kein Ende nehmen.

Haftpflichtversicherung inkludiert

In so einer Situation nicht versichert zu sein, wäre fatal. Entsprechend empfehlen wir den Abschluss einer Haushaltsversicherung als absolutes Muss. Insbesondere, weil in aller Regel eine private Haftpflichtversicherung inkludiert ist. Aber der Reihe nach.

Antwort auf die Frage, welche Versicherung für Sie sinnvoll ist und auf welche Sie verzichten können, bietet übrigens unser VKI-Risiko-Check.

VIDEO: Versicherungen

Haushaltsversicherung, was ist das?

Stellen Sie sich vor, eine unsichtbare Hand hebt das Dach Ihres Hauses weg und schüttelt alles kräftig durch. Alles, was herauspurzelt, ist durch die Haushaltsversicherung geschützt. 

In anderen Worten: Über eine Haushaltsversicherung ist der Inhalt eines Hauses bzw. einer Wohnung, also alle beweglichen Gegenstände in den eigenen vier Wänden, versichert. 

Und zwar gegen Widrigkeiten wie 

  • Feuer
  • Leitungswasseraustritt
  • Einbruchdiebstahl
  • Blitz
  • Sturm oder 
  • Hagel. 
  • Auch Glasbruch ist versicherbar. 


Wer hingegen auch die Gebäudehülle versichern möchte, muss eine Eigenheimversicherung abschließen.
 

Höhe der Versicherungssumme

Um im Fall des Falles adäquat versichert zu sein, müssen ein paar Grundregeln beachtet werden, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Versicherungssumme, die je nach Ausstattung der Wohnung von einfach bis ­luxuriös stark schwanken kann. Sie muss so gewählt werden, dass sie dem Wert der ­versicherten Gegenstände entspricht

Um erneut ein feuriges Beispiel zu bemühen: Wenn die Wohnung zur Gänze ausbrennt, sollte die Versicherungssumme ausreichen, um den vorherigen Zustand wiederherstellen zu können. 

Wer die Versicherungssumme zu niedrig ansetzt – um Prämien zu sparen –, ist unterversichert. Das heißt im Klartext: Wer nur die Hälfte seines Wohnungswertes versichert hat, erhält im Schadensfall auch nur die halbe Entschädigung vom Versicherer.

Verträge regelmäßig checken

Das bedeutet auch, dass die Versicherungssumme in regelmäßigen Abständen, alle paar Jahre, geprüft werden sollte. Gab es Um- oder Zubauten? Wurden Änderungen in der Wohnung durchgeführt, die in der Versicherungspolizze vermerkt bzw. ver­ändert werden müssen? Wurde vielleicht ein teures E-Bike angeschafft?

Ein genereller Prämien- und Leistungsvergleich stellt sicher, dass immer ein passender und auch prämiengünstiger Vertrag besteht. 

Die Bandbreite am Markt ist groß und ein Preisvergleich lohnt sich allemal. Die Versicherungsprämie für eine 90-Qua­dratmeter-Wohnung liegt grob zwischen 100 und 250 Euro im Jahr.

Wichtig ist zudem abzuklären, ob beson­dere Wertgegenstände oder Ausstattungsmerkmale im Versicherungsschutz inkludiert sind, z. B. das bereits erwähnte E-Bike, ein Kachelofen, Wasserbett, Aquarium, Schmuck, Bargeld, Spezialverglasungen, Balkonsolaranlagen.

Wie Prämie sparen?

Eine Möglichkeit, um bei der Prämie zu ­sparen, sind Selbstbehalte. Wer es sich vorstellen kann, kleine Schäden bis zu 500 Euro ohne Versicherung zu regeln, kann, je nach Höhe des Selbstbehaltes, die Höhe der Prämie um bis zu 50 Prozent geringer halten. 

Prämien können auch durch die Zahlungsweise reduziert werden. Eine Jahresrechnung ist in der Regel günstiger als monatliche Zahlungen. Machen Sie den Unterjährigkeitszuschlag-Check.

Laufzeit

Die Laufzeit der Verträge kann ebenfalls eine Rolle spielen. Manche Versicherer bieten 10-Jahres-Rabatte von bis zu 30 Prozent an. Diese Dauerrabatte sind allerdings zurückzuzahlen, wenn die Laufzeit nicht eingehalten wird. Es ist möglich, Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren ab dem dritten Jahr zu kündigen.

Eine weitere Kündigungsmöglichkeit gibt es bei Wohnungswechsel, unabhängig von der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Die Versicherung muss dann vor der Übersiedlung gekündigt werden. Wer sich nicht so lange binden möchte, sollte einen 1-Jahres-Vertrag abschließen. Bei vielen Versicherern besteht kein preislicher Unterschied zwischen den 1- und 10-Jahres-Varianten.

Private Haftpflicht: ein Muss!

Wasserschaden: Frau mit Kübel fängt Wasser von oben auf
Die Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche ab, wenn Privatpersonen etwas beschädigen oder jemanden (unabsichtlich) verletzen. Bild: Andrey Popov/Shutterstock

Die Haushaltsversicherung ist ein sinnvolles Produkt. Das Tüpfelchen auf dem i ist die Kombination mit einer privaten Haftpflichtversicherung – in Österreich wird das fast immer so angeboten. 

Unsere langjährige Grundsatzempfehlung lautet, sich beim Versichern auf existenzbedrohende Risiken zu konzentrieren. Die private Haftpflichtversicherung ist aus dieser Überlegung ­heraus ein absolutes Muss. Gerade Personenschäden können für denjenigen, der sie verschuldet, den finanziellen Ruin bedeuten. 

Ein drastisches Beispiel: Durch einen von Ihnen verursachten Unfall kommt ein Familienerhalter ums Leben. Der daraus resul­tierende Schadenersatzanspruch kann sehr hoch sein, so hoch, dass er für Sie existenzbedrohend wird.

Flecken, Wasserschaden, Kinder, ...

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche ab, wenn Privatpersonen etwas beschädigen oder jemanden (unabsichtlich) verletzen. Sie greift also auch bei weit weniger elementaren Ereignissen als bei dem zuvor beschriebenen ­Unfall: Poröse Waschmaschinenschläuche, die die Nachbarwohnung unter Wasser setzen. Der verschmutzte Perserteppich des Freundes, den man beim Servieren der Suppe versehentlich angerempelt hat. Zündelnde Kinder, die einen Hochstand abfackeln.

Angehörige und Hund

Wie aus dem letzten Beispiel abgeleitet werden kann, ist nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch Angehörige mitver­sichert – konkret die im gleichen Haushalt lebenden Partner und Kinder. 

Bezüglich ­erwachsener Kinder sollte man unbedingt nachfragen, ob diese noch in der „Familien-Haftpflicht“ erfasst sind. Außerdem ist es möglich, studierende Kinder, die fern des Elternhauses wohnen, in die Haftpflicht mit hineinzunehmen. Auch der Familienhund sollte unbedingt inkludiert sein, denn auch Schäden, die der Hund anrichtet, können schlimmstenfalls existenzgefährdend sein.

Eine Haftpflichtversicherung kann nicht nur in Kombi mit der Haushaltsversicherung, sondern auch separat abgeschlossen werden. Die Jahresprämien beginnen bei ca. 30 bis 40 Euro pro Jahr und sind damit jedenfalls leistbar. In Kombination mit der Haushalts-(oder Eigenheim-)Versicherung sind die Prämien dafür in Relation günstiger.

Versicherungssumme Privathaftpflicht: Mehr ist mehr

Die Versicherungssummen sind recht unter­schiedlich ausgestaltet. Sie reichen in der Regel von 2 bis 5 Millionen Euro. Oft sind höhere Versicherungssummen gar nicht ­teurer – daher zuschlagen! 

Tipp: Überprüfen Sie alte Verträge, sie haben oft niedrigere bzw. zu niedrige Deckungssummen. 

Ebenfalls zu checken: Wo gilt der Versicherungsschutz? Europa- oder weltweit?

Ein Freibrief für alle Schäden ist eine Privathaftpflicht aber freilich nicht. Stellt sich der Schadenersatzanspruch als ungerechtfertigt heraus, wehrt der Versicherer diese Forderung ab. In anderen Worten: Zerkratzen Sie mutwillig den Lack des Autos Ihres „Freundes“, wird die Versicherung für diesen Schaden nicht aufkommen.

Auch sogenannte Tätigkeitsschäden sind (in älteren Verträgen) ausgeschlossen. Von einem ­Tätigkeitsschaden spricht man, wenn ein Gegenstand von einer anderen Person als dem Eigentümer bewusst verwendet und dabei versehentlich beschädigt wird.

VKI-Tipps

Risikoanalyse: Prüfen Sie, ob Ihre Versicherungsprodukte noch zu Ihrem aktuellen Bedarf passen. Führen Sie eine Risikoanalyse Ihrer Lebenssituation aus Versicherungssicht durch: konsument.at/risiko-check.

Prämie: Reduzieren Sie Ihre Prämien durch einen Selbstbehalt und durch jähr­liche ­Zah­lungsweise (Unterjährigkeits­zuschlags­rech­ner: konsument.at/ujz-rechner).

Begrenzen: Es gibt die Möglichkeit, manche Sorgfaltspflichten zu begrenzen. Neben der Deckung von Einbrüchen aufgrund eines gekippten Fensters oder eines Schlüssel­safes kann etwa auch die 72-Stunden-Klausel auf die Frostperiode beschränkt werden. (Diese Klausel besagt, dass der Haupt­wasserhahn abgedreht werden muss, wenn man länger als drei Tage abwesend ist.)

Greifen Sie zu: Speziell bei der privaten Haftpflichtversicherung sind höhere Ver­sicherungssummen im Vergleich nicht teuer – greifen Sie zu!

Buch: Gut versichert

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Bild: VKI

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