Auskunftssuchende im Festnetz werden von drei Anbietern umworben (siehe „Telefonauskunft“ [Konsument 3/01]). Im Mobilnetz sind es sogar vier, doch Konkurrenzkampf tobt keiner. Unter anderem wohl deshalb, weil die Existenz dieser Dienste aus der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben resultiert: Laut Telekommunikationsgesetz (TKG) muss jeder Telefonieanbieter einen Dienst unterhalten, der zumindest Auskunft über die Teilnehmer des eigenen Netzes gibt. Dieser muss unter 118 11 aus dem eigenen Netz sowie unter einer weiteren mit 118 beginnenden Nummer auch aus Fremdnetzen erreichbar sein.
Aus Fremdnetz erreichbar
In der Praxis wird die zweite Vorgabe nur teilweise bis gar nicht erfüllt: So sind nur die max.mobil- und die one-Auskunft vom Festnetz aus erreichbar (im Falle von one allerdings zu einem überhöhten Tarif). Mobil schaut’s nicht besser aus: Mit Mobilkom-Handys erreicht man – neben der „eigenen“ Auskunft – lediglich die max.mobil-Auskunft, mit max.mobil-Handys jene von one.