Neue und alte Tricks
"0-Euro Handy“. Ein solches gibt es – ausnahmlos! – nicht. Die Kosten des Handys werden immer in den Vertrag hineingerechnet. Meist kosten die (für die Benutzung mit anderen Anbietern) gesperrten Handys beim Anbieter Ihrer Wahl sogar mehr als dieselben Modelle ohne Einschränkung am freien Handy-Markt.
"Unlimited Internet“. Seit 1. Mai 2012 sind die Dienstanbieter verpflichtet, ihre Kunden „in geeigneter Form“ über das drohende Überschreiten eines Limits im Bereich der mobilen Datenkommunikation zu informieren: durch SMS, Sperre der Datenkommunikation oder drastische Drosselung der Verbindungsgeschwindigkeit. Die meisten haben sich für die letztgenannte Möglichkeit entschieden, verkaufen dies aber als „unlimitierten Internetzugang“. Das ist natürlich Humbug. Nach Erreichen des Download-Limits wird in den meisten Fällen die Bandbreite so limitiert, dass man etwa beim Lesen einer E-Mail das Eintreffen der einzelnen Buchstaben wahrnimmt. Das ist fürs Surfen völlig unbrauchbar. Aber den Bestimmungen ist Genüge getan.
Papierrechnung. Per 1. Mai sind die Anbieter – wie jeder andere ordentliche Kaufmann auch – verpflichtet, kostenlos eine Papierrechnung zu übermitteln. A1 beispielsweise rächt sich dafür auf folgende Art: Wer eine Rechnung in Papierform will, dem sperrt man dafür den Onlinezugang zu seinen Rechnungsdaten. Merke: Machst du Schwierigkeiten, wirst du bestraft. Einen besonderen Weg geht diesbezüglich auch der Wiener Telefon/Internet/TV-Anbieter UPC: Er hat die „Zuordnungsgebühr“ erfunden. Wer so stur ist, auf Papierrechnung und Zahlschein zu bestehen, darf nur den jeweils übermittelten Zahlschein verwenden – alles andere kostet 5 Euro „Zuordnungsgebühr“ zusätzlich. Wenn dieses Beispiel Schule macht …!
Rufnummernmitnahme. Wer seinen Dienstanbieter wechselt, hat prinzipiell das Recht, seine alte Handynummer zum neuen Anbieter mitzunehmen. Naturgemäß mögen Handy-Provider das nicht besonders. In der VKI-Beratung ist vor allem A1 diesbezüglich unangenehm aufgefallen: Beantragt man eine Rufnummernmitnahme für einen späteren Zeitpunkt, so wird häufig die aktuelle, bis dato noch gültige und bezahlte Rufnummer sofort gesperrt.
Kündigung? Nie erhalten! Wenn Sie wichtige Mitteilungen an Ihren Mobilfunkbetreiber haben, sollten Sie diese ausschließlich schriftlich übermitteln. Per E-Mail – so die Erfahrung unserer Leser – kann die Antwort wochenlang auf sich warten lassen, sofern überhaupt eine erfolgt … Kündigungen sollten Sie prinzipiell und ohne jede Ausnahme nur schriftlich und eingeschrieben senden. Allenfalls noch als Fax. Alles andere ist mitunter „nie eingetroffen“ (auffällig bei nicht auffindbaren Kündigungen: A1). Können Sie nicht nachweisen, dass Sie gekündigt haben, läuft Ihr Vertrag bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, auch wenn Sie schon längst nicht mehr über den Anbieter telefonieren. Bitte berücksichtigen Sie diesen Hinweis in jedem Fall, auch wenn der Gang zur Post lästig sein sollte oder Sie kein Faxgerät (mehr) besitzen.
"Gratis“-Zusatzangebote. Nicht abzustellen: Es wird für einen bestimmten Zeitraum eine Zusatzleistung angeboten. Vergisst man danach, zu kündigen, geht diese in eine kostenpflichtige Vertragsleistung über. Neue Version: Ehemalige Standardleistungen werden als zu bezahlende Zusatzleistungen betrachtet (mancher mag sich noch an Zeiten erinnern, zu denen SMS prinzipiell kostenfrei waren). „Orange“ beispielsweise verlangt für den einstigen Standarddienst der Anrufer-Anzeige 1 Euro pro Monat; bei 2,3 Millionen Teilnehmern ergibt das eine stattliche Summe.
Kostenfalle Mobilpoints. Beim „Sieger“ der Beschwerdestatistik, A1, kann man selbst dann ein neues Handy bestellen, wenn die Treuepunkte (Mobilpoints) dafür nicht ausreichen. Ergebnis: Wenigtelefonierer im Punkte-Minus erreichen das geforderte Punkteguthaben nie und müssen für ein mittlerweile uraltes Handy mehrere Hundert Euro nachbezahlen, wenn sie den Vertrag auflösen wollen.
Smartphone ohne Datenpaket. Wer auf ein Smartphone umsteigt und es auch wirklich als solches nutzt (also damit E-Mails empfängt/verschickt, Apps verwendet oder im Internet surft), sollte zu seinem Telefonvertrag ein Datenpaket dazukaufen. Damit kostet 1 GB Datentransfer nur mehr rund 3 Euro (statt bis zu mehr als 1.000 Euro).
Wertgesicherte Verträge. Ein relativ neuer Trick: Wenn der Verbraucherpreisindex sinkt, bezahlt man weniger. Steigt er, zahlt man mehr. Leider kann sich kein heute noch lebenden Menschen an einen Rückgang erinnern. Die Mobilfunker nötigen den Verbraucher also, einer permanenten Preissteigerung zuzustimmen.