Steuer vor dem Hausbau
Hier hat das Finanzamt häufig die Grunderwerbsteuer gleich vom Gesamtpreis – inklusive des Gebäudes – vorgeschrieben, obwohl das Haus noch gar nicht errichtet war. Laut Verwaltungsgerichtshof ist dies aber nicht in allen Fällen zulässig. Wenn der Käufer auch als Bauherr fungiert, also Einfluss auf die bauliche Gestaltung und die Wahl der Professionisten nehmen kann sowie das finanzielle Risiko trägt, zählt der Preis für das erst zu errichtende Haus nicht zum Kaufpreis. Hat man beim Hausbau diese Gestaltungsmöglichkeiten nicht, wird auch der Betrag für die Errichtung des Hauses in die Bemessung der Grunderwerbsteuer einbezogen (VwGH 29.7.2005, 2004/16/0053).
Käufer als Bauherr
Wenn man einen Kaufvertrag für das Grundstück und einen Werkvertrag für den Hausbau abschließt, sollte man sich ohnehin nicht völlig der Fertighausfirma oder dem Baumeister ausliefern. Solche Wünsche von Anbieterseite können Konsumenten auch mit dem Hinweis auf die dann höhere Grunderwerbsteuer ablehnen.