Geoblocking ist verboten. Die EU-Wettbewerbsbehörde hat daher sechs Unternehmen der Computerspiele-Industrie zu Strafen verurteilt.
Die EU Kommission teilte mit, dass fünf Computerspielplattformen und der Marktführer Valve beim Vertrieb von Videospielen gegen das Kartellrecht des Europäischen Wirtschaftsraums verstoßen haben. Ein Wettbewerbsverstoß.
Nur im eigenen Land
Die verurteilten Firmen haben Kunden daran gehindert, Videospiele, die sie in einem Land gekauft haben, auch in anderen EU-Ländern zu spielen. Es habe Absprachen gegeben, die unter anderem dazu geführt hätten, dass Aktivierungscodes, die Spiele freischalten, nur innerhalb bestimmter Landesgrenzen funktioniert hätten. Ein in Belgien gekauftes Spiel sei dann etwa in Frankreich nicht aktivierbar gewesen. Die EU hat Geoblocking seit 2018 verboten (siehe Link unten).
7,8 Mio Euro Strafe
Zusammen machen die Strafen 7,8 Millionen Euro aus. Neben Valve/Steam (USA) wurden Bandai Namco (Japan), Capcom (Japan), Focus Home (Frankreich) und ZeniMax (USA) geahndet. Auch das in Tirol ansässige Unternehmen Koch Media muss knapp eine Million Euro Strafe zahlen.
Aus der Portokassa
Zum Vergleich: Marktführer Valve/Steam legt zwar keine öffentlichen Zahlen vor, wird aber auf einen Jahresumsatz zwischen ein und vier Milliarden Dollar geschätzt, Tendenz steigend.
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