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Geldanlage: Einlagensicherung - Rettungsschirm für Sparer

Fragen und Antworten rund um die staatliche Einlagensicherung. Nicht alles, was bei einer Bank angelegt wird, ist von der Einlagensicherung erfasst. - Mehr zum Thema Sicherheit von Geldanlagen finden Sie auch in unserem Buch "Geldanlage kompakt".

„Bei meiner Hausbank bekomme ich für ein Sparbuch mit zwei Jahren Laufzeit nur maximal ein Prozent Zinsen. Die XY-Bank bietet zwei Prozent. Aber wie sicher ist diese Bank?“

Fragen wie diese werden uns häufig gestellt. Banken gehen zwar selten pleite, es gab aber auch in Österreich schon einige Fälle. Nun können wir zur Bonität eines ­Unternehmens keine Aussagen machen. Und gesetzlich geschützt werden nicht die Geldinstitute, sondern deren Einlagen. Jede Bank, die in Österreich tätig wird, muss von Gesetzes wegen einer Einlagensicherungseinrichtung angehören, sonst erhält sie keine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb.

Welche Sicherungseinrichtungen gibt es in Österreich?

Die Einlagensicherung in Österreich wird von fünf Sicherungseinrichtungen durchgeführt:

  • Sektor der Banken & Bankiers: Einlagen­sicherung der Banken & Bankiers
  • Raiffeisensektor: Österreichische Raiff­eisen-Einlagensicherung
  • Sparkassensektor: Sparkassen-Haftungs AG
  • Volksbankensektor: Schulze-Delitzsch Haftungsgenossenschaft
  • Hypothekenbankensektor: Hypo-Haftungs-GesmbH

Diese fünf österreichischen Einlagensicherungen sind Mitglied der Europäischen ­Ver­einigung für Einlagensicherungen mit Sitz in Brüssel (European Forum of Deposit ­Insurers, www.efdi.eu).

In welcher Höhe sind Einlagen abgesichert?

Einlagen und Guthaben einschließlich Zinsen von natürlichen Personen sind pro Einleger und pro Kreditinstitut mit 100.000 Euro ­gesichert.

Was umfasst die Einlagensicherung?

Was heißt „Einlagensicherung pro Kreditinstitut“

Hier kommt es auf die Konzession an. Auf der Internetseite der Finanzmarktaufsicht kann man nachlesen, welche Bank über eine ­eigene Konzession verfügt: www.fma.gv.at; Stichwort „Unternehmen“, danach „Banken“, Download „Zugelassene Kreditinstitute“). Die easybank als Tochterunternehmen der BAWAG P.S.K. hat eine eigene Konzession, ebenso die Schoeller Bank (Tochter der Uni Credit Bank Austria). Auch viele Raiffeisenbanken, Sparkassen, Volksbanken und Hypos haben eigene Konzessionen und werden daher vom Konkurs einer Bank des gleichen Sektors nicht betroffen sein. Legt man sein Geld in unterschiedlichen Filialen der Erste Bank, BAWAG P.S.K. oder anderer Geldinstitute an, werden diese Beträge im Pleitefall zusammengezählt.

Betrifft die Einlagensicherung nur private Einlagen?

Einlagen, die nicht von natürlichen Personen stammen (also von Unternehmen, Vereinen usw.), sind mit einem Betrag von höchstens 100.000 Euro gesichert.

Sind auch mehrere Sparbücher bei einer Bank gesichert?

Die Einlagensicherung greift immer pro Einleger und Institut – unabhängig davon, wie viele Konten oder Sparbücher ein Anleger beim betroffenen Institut besitzt.

Was ist von der Einlagensicherung umfasst?

Alle Guthaben auf Konten oder Sparbüchern, also Einlagen auf Sparbüchern (täglich fäl­lige, Prämien-, Kapitalsparbücher), Online-Sparguthaben, Guthaben auf Konten ­(Gehalts-, Pensions-, Giro-, Festgeldkonten), auf Sparcards sowie auf Bausparverträgen österreichischer Institute.

Wie sind ausländische Banken in Österreich gesichert?

Sind nur Einlagen in Euro gesichert?

Gesichert sind Einlagen, die auf Euro oder auf eine Währung eines EWR-Mitglied­staates lauten. Zum EWR gehören alle EU-Staaten, Island, Liechtenstein sowie Norwegen. Der Schweizer Franken ist die amt­liche Währung in Liechtenstein. Daher sind auch Einlagen in Schweizer Franken bei ­Banken in Österreich von der Einlagensicherung erfasst.

Kann eine Bank aus der ­Sicherungseinrichtung austreten?

Nur dann, wenn sie gleichzeitig einer anderen Sicherungseinrichtung beitritt – etwa, wenn sie den Sektor wechselt. Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherung der Einlagen muss jedenfalls ohne Unterbrechung gewähr­leistet sein. Sonst erlischt die Konzession der Bank.

Wie sind ausländische Banken in Österreich gesichert?

Hier einige Institute, nach denen wir öfter gefragt werden: Sowohl Deniz- als auch ­Vakifbank unterliegen dem österreichischen Bankwesengesetz und sind Mitglied der Österreichischen Einlagensicherung für Banken und Bankiers.

Die ING-DiBa Direktbank Austria ist die österreichische Niederlassung der ING-DiBa AG Deutschland. Daher gilt auch in Österreich die mehrstufige deutsche Sicherung: zum einen die vom Gesetz vor­geschriebene Grundabsicherung, nämlich 100.000 Euro durch die Entschädigungs­einrichtung deutscher Banken GmbH (EdB); darüber hinaus ist die ING-DiBa AG dem ­Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Dadurch werden Einlagen bis zu einer Höhe von 30 % des haftenden Eigenkapitals der ING-DiBa AG abgesichert (derzeit bis zu 1,49 Milliarden Euro je Kunde).

Die UniCredit Bank Austria ist Mitglied der Sparkassen-Haftungs AG. Das hat historische Gründe ­infolge der früheren Zugehörigkeit der seinerzeitigen Zentralsparkassa. Zweignieder­lassungen von Banken aus anderen EU-Staaten unterliegen zumindest dem Sicherungssystem des jeweiligen EU-Landes.

Sind Wertpapiere von der Einlagensicherung gedeckt?

Wo erhalte ich Informationen über die österreichische Einlagen­sicherung?

Bei der jeweiligen Bank selbst – jede Bank muss ihre Kunden über ihre Sicherungseinrichtung informieren. Weiters bei der Finanzmarktaufsicht www.fma.gv.at sowie auf der Website www.einlagensicherung.at.

Was geschieht, wenn eine Bank ­pleite geht?

Der Einleger muss einen Antrag auf Auszahlung seines Guthabens stellen und seine Berech­tigung nachweisen. Nach einer Prüfung wird dieses binnen 20 Arbeitstagen ausgezahlt, in besonderen Fällen mit Ausnahmeregelung ­innerhalb von maximal 30 Arbeitstagen.

Wie erfolgt die Einlagenrückzahlung, wenn das Konto auf zwei oder meh­rere Personen lautet?

Wenn gesicherte Einlagen auf legitimierten Gemeinschaftskonten vorliegen, müssen ­alle aus diesem Konto berechtigten Einleger ihren Anteil einvernehmlich angeben.

Was ist mit den Einlagen Minderjähriger?

Auch die Einlagen minderjähriger Personen unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung. Hier kann der gesetzliche Vertreter den Anspruch für den Minderjährigen gegenüber der Sicherungseinrichtung erheben. Allerdings kann diese die Einlage auf ein Mündelkonto auszahlen.

Sind auch Wertpapiere von der ­Einlagensicherung gedeckt?

Nein. Wertpapiere, die von einer Bank nur verwahrt werden, gehören nicht zur Konkursmasse. Sie werden also dem Anleger aus­gefolgt oder auf das Wertpapierdepot einer anderen Bank übertragen. Gelder aus der Gutschrift von Wertpapiererträgen, Veräußerungen und sonstigen Abrechnungen von Wertpapiergeschäften (auf unverzinsten Konten) und Entschädigungen für abhanden gekommene Finanzinstrumente werden (abzüglich 10 % Selbstbehalt für nicht natür­liche Anleger) bis zu 20.000 Euro als sogenannte An­legerentschädigung bezahlt. Handelt es sich um Aktien oder Anleihen der pleitegegan­genen Bank, ist mit Verlusten zu rechnen.

Was ist nicht durch Einlagensicherung abgesichert?

Was ist nicht durch Einlagen­sicherung und Anlegerentschädigung abgesichert?

Nicht gesichert sind die erwähnten Schuldverschreibungen der Bank wie Anleihen, Kassenobligationen, Pfandbriefe, Zertifikate usw. Geht die Bank, die sie herausgegeben hat, in Konkurs, werden diese Schulden nach Maßgabe der Emissionsbedingungen bedient. Nicht gesichert sind außerdem: ­Eigenmittelbestandteile der Bank (z.B. Ergänzungs- und Partizipationskapital)

  • Einlagen und Forderungen in Fremdwährungen (türkische Lira, US-Dollar usw.)
  • Einlagen und Forderungen, für die der ­Einleger oder Forderungsberechtigte vom Kreditinstitut auf individueller Basis Zinssätze oder andere finanzielle Vorteile ­erhalten hat, die zur Verschlechterung der finanziellen Lage des Kreditinstitutes ­beigetragen haben
  • Einlagen und Forderungen im Zusammenhang mit Geldwäsche
  • Auch bundesschatz.at unterliegt formal nicht der Einlagensicherung. Hier bürgt die Republik Österreich direkt für ihre Schulden.

Was passiert, wenn die Sicherungseinrichtung des zuständigen Sektors nicht genügend Mittel hat?

Dann müssen andere Sektoren beistehen. Die Mittel der Sicherungseinrichtungen ­kommen zum Teil vom Staat und zum Teil von den Banken. Die Beitragsverpflich­tungen der Banken sind begrenzt. Daher reichen die Beiträge möglicherweise nicht aus. In diesem Fall springt der Staat ein zweites Mal ein: durch eine Bundeshaftung für die Geldaufnahme der Sicherungseinrichtung am Markt.

Funktionieren die Sicherungssysteme, wenn eine große, systemrelevante Bank pleitegeht?

Kaum. Dann wären wohl alle Sicherungs­systeme überfordert. Noch bevor es zu einer solchen Pleite käme und damit zu einer ­Kettenreaktion, die den Zusammenbruch des gesamten Bankensystems nach sich ziehen könnte, müsste der Staat die Bank retten (oder die EU, falls es eine europäische ­Ein­lagensicherung geben sollte). Derartige ­Rettungsmaßnahmen hat es bereits gegeben, in Österreich etwa bei der Volksbanken AG.

Zusammenfassung

  • Jede Bank in Österreich muss Ein­lagensicherung haben. Diese entschädigt Anleger, wenn die Bank in Konkurs geht. Pro Person und pro Kreditinstitut sind Einlagen und Guthaben von maximal 100.000 Euro gesichert.
  • Risiko streuen. Wer mehr als 100.000 Euro in Spareinlagen veranlagt, sollte diesen Betrag nicht bei einer einzigen Bank, noch besser nicht in einem einzigen Sektor anlegen.
  • Wertpapiere sind Sondervermögen. Eine Bank muss die Wertpapiere, die sie nur verwahrt, im Pleitefall herausgeben. Aktien und Schuldverschreibungen einer insolventen Bank werden stark an Wert verlieren.
  • Nicht alles ist abgesichert. Nicht alle Geldanlagen sind von der Einlagensicherung gedeckt (z.B. Anleihen und andere Wertpapiere).

Buchtipp: "Geldanlage kompakt"

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Aus dem Inhalt

  • Tipps zum Vermögensaufbau
  • Konto, Sparbuch, Bundesschätze 
  • Wertpapiere und Versicherungsprodukte
  • Investieren in Immobilien
  • Steuern und Geldanlage

201 Seiten; 14,90 Euro (+ Versandspesen)

Leserreaktionen

Gemeinschaftskonto

Bei den Ausführungen über die Einlagensicherung ist mir die Regelung beim Gemeinschafts-/Oder-Konto nicht klar. Gilt die Sicherung von 100.000 € für das gesamte Konto nur einmal oder beispielsweise bei Ehegatten je einmal, also zusammen 200.000 €?

Name der Redaktion bekannt
(aus KONSUMENT 4/2013)

Bei Gemeinschaftskonten sind auch „Mehrfachauszahlungen“ zulässig (wenn z.B. auf einem Gemeinschaftskonto mit zwei Kontoinhabern ein Guthaben von 200.000 € besteht, können diese im Einlagensicherungsfall je einen Betrag von 100.000 € beanspruchen).

Die Redaktion

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