Fragen und Antworten rund um die staatliche Einlagensicherung. Nicht alles, was bei einer Bank angelegt wird, ist von der Einlagensicherung erfasst. - Mehr zum Thema Sicherheit von Geldanlagen finden Sie auch in unserem Buch "Geldanlage kompakt".
„Bei meiner Hausbank bekomme ich für ein Sparbuch mit zwei Jahren Laufzeit nur maximal ein Prozent Zinsen. Die XY-Bank bietet zwei Prozent. Aber wie sicher ist diese Bank?“
Fragen wie diese werden uns häufig gestellt. Banken gehen zwar selten pleite, es gab aber auch in Österreich schon einige Fälle. Nun können wir zur Bonität eines Unternehmens keine Aussagen machen. Und gesetzlich geschützt werden nicht die Geldinstitute, sondern deren Einlagen. Jede Bank, die in Österreich tätig wird, muss von Gesetzes wegen einer Einlagensicherungseinrichtung angehören, sonst erhält sie keine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb.
Welche Sicherungseinrichtungen gibt es in Österreich?
Die Einlagensicherung in Österreich wird von fünf Sicherungseinrichtungen durchgeführt:
- Sektor der Banken & Bankiers: Einlagensicherung der Banken & Bankiers
- Raiffeisensektor: Österreichische Raiffeisen-Einlagensicherung
- Sparkassensektor: Sparkassen-Haftungs AG
- Volksbankensektor: Schulze-Delitzsch Haftungsgenossenschaft
- Hypothekenbankensektor: Hypo-Haftungs-GesmbH
Diese fünf österreichischen Einlagensicherungen sind Mitglied der Europäischen Vereinigung für Einlagensicherungen mit Sitz in Brüssel (European Forum of Deposit Insurers, www.efdi.eu).
In welcher Höhe sind Einlagen abgesichert?
Einlagen und Guthaben einschließlich Zinsen von natürlichen Personen sind pro Einleger und pro Kreditinstitut mit 100.000 Euro gesichert.