Zum Inhalt

Euro - Wussten Sie, dass...?

Noch ein paar Tipps zur Währungsumstellung

... Silber-Zehner und Silber-Fünfer noch in Umlauf sind?

Die alten Fünf- und Zehn-Schilling-Münzen aus Silber sind seit Jahren kein gültiges Zahlungsmittel mehr.
Sie wurden durch Kupfer-Nickel-Münzen ersetzt. Vom Motiv her unterscheidet sich der Zehner nur auf der Rückseite von der Vorgängermünze, der Fünfer überhaupt nicht. Erkennen lassen sich die Nachfolgemünzen durch die glänzendere Oberfläche (im Vergleich zum matten Silberglanz der alten Münzen). Beim schnellen Geldwechseln kann man das leicht übersehen.

Alte Fünfer und Zehner sind noch in großer Menge in Umlauf, weil viele Menschen lange Zeit die Silbermünzen horteten. Banken zahlen für die alten Münzen nicht mehr den Nennwert, sondern nur mehr den Silberwert (rund 6 Schilling bei der 10-Schilling-Münze) zurück. Besitzer von abgelaufenen Münzen könnten daher versucht sein, diese beim Geldwechseln loszuwerden.

... alle anderen Münzen unbefristet umgetauscht werden können?

Alle Münzen, die zum Zeitpunkt der Euro-Umstellung gültige Zahlungsmittel sind, können unbefristet bei der Nationalbank (und deren Filialen in den Landeshauptstädten) zum Nennwert umgetauscht werden. Das gilt für die gewöhnlichen Umlaufmünzen, für 20-Schilling-Münzen sowie für die Silber- oder Bimetallmünzen (zu 25, 50, 100 und 500 Schilling). Der Nennwert wird also garantiert. Wertsteigerungen infolge steigender Nachfrage unter Sammlern sind möglich. Wer nur am Nennwert interessiert ist, sollte die Münzen besser gleich zur Bank tragen, um sich später den Weg zur Nationalbank zu ersparen. Nur Sondergedenkmünzen und Goldmünzen (Philharmoniker) sollten keinesfalls zum Nennwert getauscht werden, weil Sammlerwert beziehungsweise Wert des Goldes darüber liegen.

... die Fehlerquote beim Ausfüllen von Zahlscheinen sehr hoch ist?

Auf bis zu 20 Prozent wird die Fehlerquote bei Zahlscheinen geschätzt. Vielen Leuten ist nicht bekannt, dass es keine neutralen Zahlscheine gibt, sondern entweder die traditionellen rot-grünen Schilling-Zahlscheine oder die neuen rot-blauen Euro-Zahlscheine verwendet werden müssen. Wer zum Überweisen eines Schillingbetrages irrtümlich einen Euro-Zahlschein verwendet, dem wird der (fast) vierzehnfache Betrag vom Konto abgebucht. Ein Durchstreichen des Eurokürzels EUR ist unwirksam, denn die Scannerautomaten können solche Abänderungen nicht erkennen.
Achtung: Anders als ursprünglich geplant, werden Schilling-Zahlscheine bis 28. Februar angenommen (nicht nur bis Jahreswechsel, wie in „Konsument“ 12/2001 angegeben). Sie können also auch noch in den nächsten Wochen nicht nur Euro- sondern genauso Schilling-Zahlscheine zum Begleichen von Rechnungen erhalten.

... auch Bankomat-Kassen zum Jahreswechsel umgestellt werden?

Nicht nur die Bankomaten werden zum 1. Jänner 2002 auf Euro umgestellt, auch die zahlreichen Bankomat-Kassen in Supermärkten, Tankstellen und vielen anderen Verkaufsstellen. Wer mit Bankomat-Karte zahlt, kann also nicht mehr in Schilling bezahlen. Bei manchen Bankomat-Kassen könnte es nach Jahreswechsel unter Umständen Probleme geben. Sollte ein Händler sein eigenes Kassasystem noch nicht auf Euro umgestellt haben, verweigern die Bankomat-Kassen ihren Dienst. Die Bankomat-Transaktion wird dann nicht durchgeführt. Das kann ärgerlich werden, wenn Sie nicht genügend Bargeld bei sich haben.

... Travellerschecks nicht automatisch umgerechnet werden?

Travellerschecks, die in Francs, Peseten oder anderen Währungen der Euro-Zone ausgestellt wurden, verlieren mit der Währung, auf die sie lauten, ihre Gültigkeit. Ein Umtausch dieser Travellerschecks auf Euro ist nicht möglich; stattdessen bietet sich nur eine Rückeinlösung an, wofür aber von den meisten Banken wiederum Gebühren verrechnet werden. Einzelne Banken bieten für bei ihnen gekaufte Travellerschecks diese Rückeinlösung kostenfrei an (zB Oberbank).

Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Bank die Übergangsregelungen für auslaufende Travellerschecks erläutern zu lassen. Die Bedingungen der Kartenaussteller beziehungsweise der Banken sind recht unterschiedlich und vielfach unklar. Nur American Express hat sich verpflichtet, in seinen Reisebüros Travellerschecks in alten europäischen Währungen ohne zeitliche Begrenzung gebührenfrei einzulösen. Die Beträge werden in Euro umgerechnet und sofort ausbezahlt.

... trotz gemeinsamer Währung die Kreditkartengebühren aufrecht bleiben?

Zahlungen mit Kreditkarte sind in Inlandswährung gebührenfrei, für Zahlungen in ausländischer Währung wird meist eine einprozentige Gebühr verrechnet. Ab 1. Jänner müssten eigentlich Zahlungen in allen Ländern der Eurozone gebührenfrei sein. Doch die Kreditkartengesellschaften wollen dieses Körberlgeld nicht so einfach aufgeben (Ausnahme: American Express verrechnet keine Gebühr, in Nicht-Euro-Staaten dafür gleich zwei Prozent). Brancheninsider sind überzeugt, dass die Gebühr innerhalb der Eurozone nicht mehr lange aufrechtzuerhalten sein wird.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Reisekasse: Geld im Ausland - Der richtige Mix


Wie bezahlt man am besten im Urlaub? Es gibt kein gutes oder schlechtes Zahlungsmittel – es zählt die individuell abgestimmte Mischung aus Bargeld, Karten und Reiseschecks.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang