Herr Svensson aus Göteborg hat im Griechenland-Urlaub ein Radio von Sony gekauft, aber nicht ausprobiert. Daheim stellt er fest, daß die Digitalanzeige nicht funktioniert. Er will reklamieren. Dazu muß er das Radio zum Händler nach Iraklion schicken. Einfacher wäre es, wenn er sich gleich an die schwedische Sony-Generalvertretung wenden könnte. Doch das Europaparlament hat in Sachen grenzüberschreitendes Einkaufen anders entschieden. „Zwar haben wir bald die Einheitswährung, aber keinen Einheitsmarkt für Verbraucher“, klagt der Dachverband der Europäischen Konsumentenorganisationen BEUC. Herr Svensson muß sich beeilen: Mängel an einem Produkt müssen binnen zwei Monaten nach der Entdeckung reklamiert werden. Wenn er reklamiert, aber inzwischen die Gewährleistungsfrist abläuft, hat er Pech. Aufschub gibt es nicht. So werden viele Unternehmen versuchen, die Konsumenten hinzuhalten, bis die Frist für die Gewährleistung um ist. Und Herr Svensson darf das Radio zwar auf Kosten des griechischen Händlers nach Iraklion schicken, aber er kann sich nicht aussuchen, ob er ein neues Gerät oder sein Geld zurück bekommt. Nein, es muß repariert werden, sagt das EU-Parlament, auch wenn das nichts bringt. Diese Richtlinie zur EU-weiten Gewährleistung gilt auch für Käufe via Internet. Keine schönen Aussichten für Europas Konsumenten!
EU-Binnenmarkt - Gewährleistung eingegrenzt