- Wenig sinnvoll
- Hohe Prämien und Selbstbehalte
- Viele Klauseln
Teuer versichert
Kommt Ihnen die folgende Situation bekannt vor? Sie haben soeben ein sündteures Elektro- oder Elektronikgerät erworben. Während Sie noch mit Fragen zur Bedienung oder Lieferung beschäftigt sind, wird Ihnen vom Verkäufer oder an der Kassa so nebenbei eine Versicherung für das gute Stück angeboten. Klar: Sie wollen das neue Gerät vor Verlust und Schaden schützen. Und natürlich möchten Sie sich an Ihrer Neuerwerbung so lange wie möglich erfreuen. Eine Versicherung klingt daher verlockend, die Prämie erscheint auf den ersten Blick leistbar.
Beratung nebenbei
Im Auftrag der Arbeiterkammer Wien haben wir einen zweiten, kritischen Blick auf die am Markt befindlichen Elektrogeräteversicherungen geworfen und festgestellt: Sie sind in Relation zum Kaufpreis sehr teuer – auch deswegen, weil im Schadensfall fast immer ein Selbstbehalt zu leisten ist. Der Unterschied zur Gewährleistung besteht lediglich darin, dass die Versicherung auch bei Ungeschicklichkeit im Umgang mit dem Gerät und (wenn gewünscht) bei Diebstahl zahlt. Weiterer Kritikpunkt: Der Vertrag wird quasi an der Kassa abgeschlossen. Für Beratung und Studium der Unterlagen bleibt wenig Zeit, schließlich warten die nächsten Kunden schon. Streitigkeiten bei der Schadensabwicklung sind damit vorprogrammiert.
Gute Alternativen
Bevor Sie also vorschnell eine mehrjährige Bindung eingehen, sollten Sie zunächst in Ruhe (am besten noch zu Hause) überlegen, welche Schäden am Gerät überhaupt entstehen können und welche Risiken bereits durch Gewährleistung, Garantie oder Ihre Haushaltsversicherung abgesichert sind. Die Gewährleistung gilt für mangelhafte Ware, für die Funktionstüchtigkeit eines Gerätes wird oft vom Hersteller zusätzlich eine Garantie übernommen.
Zusatzleistungen
Die Leistungen der Elektrogeräteversicherung sind weitreichender: Sie leistet auch bei Beschädigung durch Gewalteinwirkung, Hochwasser, Brand oder Blitzschlag, aber auch bei Fehlbedienung oder Bruch-Ersatz. Der Verlust oder Schaden an Elektrogeräten kann jedoch auch über die Haushaltsversicherung gedeckt sein. In jedem Fall zahlt die Elektrogeräteversicherung nur subsidiär, also erst nach Abklopfen aller anderen Privatversicherungen aus.