Zum Inhalt
Illustration Vertragsunterzeichnung Eine Hand hält den Vertrag die andere Hand unterzeichnet den Vertrag grauer Hintergrund
Bild: Elena Abrazhevich / Shutterstock.com

E wie einfach GmbH - Stromliefervertrag untergejubelt

Mehrere Betroffene berichten, dass sie völlig unerwartet die Kündigung ihres bisherigen Stromliefervertrages erhielten. Mit dem neuen Anbieter „E wie einfach GmbH“ sei allerdings nie ein verbindlicher Vertrag entstanden; diesen Fall hat Mag. Maria Semrad betreut.

Maria Semrad (Bild: U. Romstorfer/VKI)Herr Klinger, ein älterer, schwerhöriger Herr, kam in unsere Beratung: Wien Energie hatte ihn schriftlich darüber informiert, die Kündigung seines Stromliefervertrages erhalten zu haben. Herr Klinger, seit 44 Jahren zufriedener Kunde von Wien Energie, hatte diese Kündigung aber nicht in die Wege geleitet.

Ratloser Konsument: Wie kam der Vertrag zustande?

Auf Nachfrage bei Wien Energie, erfuhr er, dass er nun einen Stromvertrag mit der „E wie einfach GmbH“ (Deutschland) habe. Herr Klinger war ratlos. Wien Energie verwies ihn an uns. Wir riefen E wie einfach an. Dort hieß es, Herr Klinger habe einen verbindlichen Vertrag abgeschlossen. Nun konnte sich Herr Klinger zwar erinnern, dass eine Mitarbeiterin des Unternehmens bei ihm gewesen war, aber er war sicher, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben. Er hatte auch keine Vertragsunterlagen erhalten.

Neuer Vertrag statt Infomaterial

Noch am selben Tag suchte uns auch Frau Smith auf. Sie erzählte auf Englisch, dass sie völlig unerwartet ein Schreiben von Wien Energie betreffend die Kündigung ihres Stromliefervertrages erhalten habe. Sie war auf der Straße von einem E-wie-einfach-Mitarbeiter gefragt worden, ob sie billigeren Strom haben wolle. Frau Smith wollte bei Wien Energie bleiben, gab aber ihre Daten für die Zusendung von Informationsmaterial an, das sie dann nicht erhielt. Wir gingen davon aus, dass bei Herrn Klinger und bei Frau Smith kein gültiger Vertrag mit E wie einfach zustande gekommen war, und forderten das Unternehmen auf, seine Behauptung nachzuweisen.

Beweis für Verträge fehlt bis heute

Sicherheitshalber fochten wir die etwaigen Verträge gleich aus jedem tauglichen Rechtsgrund an. Weiters ersuchten wir darum, den Wechsel zurück zu Wien Energie für Herrn Klinger und Frau Smith in die Wege zu leiten. E wie einfach hat nie bewiesen, dass es Verträge mit den beiden Konsumenten gibt. Man „stornierte“ einfach beide „Stromlieferaufträge“ und bestätigte, dass die Kunden weiterhin von Wien Energie beliefert werden. Wir freuen uns natürlich über diese prompte, positive Lösung. Doch die schiefe Optik bleibt.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Strompreis: Besser wechseln

Strompreis: Besser wechseln

Mehr Wettbewerb: Die hohen Strompreise lassen Konsument:innen stöhnen. Wer wechselt aber den Anbieter?

Urteil: Smart Meter sind zulässig

Urteil: Smart Meter sind zulässig

Die intelligenten Messgeräte sind rechtlich in Ordnung. Sie verstoßen nicht gegen den Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang