„Papa, das müssen wir uns anschauen!“ Frau Maurer drängte ihren Gemahl zum
Stand der deutschen Firma Biocomfort auf der Wiener Seniorenmesse. Zu bestaunen
gab es dort allerlei Nützliches für die Gesundheit.
Voreilig unterschrieben.
Die Dame am Verkaufsstand bemerkte sofort das lebhafte Interesse des betagten
Paares für ein Massagegerät. Doch als sie den Kaufpreis nannte, schluckten
Maurers schwer. Was die Verkäuferin dazu anspornte, das Gerät in noch
leuchtenderen Farben anzupreisen. Und sie ruhte nicht, ehe sie die Unterschrift
von Frau Maurer auf dem Kaufvertrag hatte.
Schlaflose Nächte
Daheim kam das böse Erwachen. Herr und Frau Maurer müssen sich mit einer winzigen Pension durchfretten. Eine Anschaffung um 5690 Schilling (414 Euro) ist da nicht drin. Frau Maurer schrieb an Biocomfort und erklärte ihren Rücktritt vom Vertrag. „Wir haben schlaflose Nächte deswegen“, fügte sie als Erklärung an. Als Antwort kam der freundliche – und rechtlich korrekte – Hinweis, dass ein Rücktritt nicht möglich sei, weil es sich um eine Verkaufsmesse gehandelt habe. Im kommenden Monat werde das Gerät wie vereinbart ausgeliefert.