Die "Konsument"-Kolumne "Bare Münze" gibt Antwort auf Fragen zu Steuern, Gebühren und Sozialleistungen, diesmal zum Thema Jahresausgleich.
Wie funktioniert die elektronische Arbeitnehmerveranlagung, und was sind die Vorteile davon?
Sie benötigen dafür einen Zugang zum Onlinedienst „FINANZOnline“. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums ( www.bmf.gv.at /Button „E-Government“). Die Zugangsdaten erhalten Sie mittels Post per Rückscheinbrief, damit Fremde keinen Zugriff auf Ihre Daten haben. Eine Zugangssoftware ist nicht erforderlich, alles was Sie benötigen, ist ein Internet-Browser.
Cookies zulassen
Je nach den Einstellungen Ihres Browsers gibt es noch eine kleine Hürde: „FINANZOnline“ verwendet „Cookies“. Es ist möglich, dass Sie bei der Anmeldung eine Fehlermeldung erhalten, dass Ihr Browser keine „Cookies“ zulässt. In den Internetoptionen der Browser gibt es die Möglichkeit, Ausnahmen für die Behandlung von „Cookies“ festzulegen. Tragen Sie dort „bmf.gv.at“ in die entsprechende Liste ein.
Schnelle Berechnung
„FINANZOnline“ bietet folgende Vorteile:
- Sie brauchen keine Papierbeilagen einzureichen. (Aufbewahrungsfrist bleibt bei 7 Jahren!)
- Die voraussichtliche Steuer wird berechnet. Sie wissen gleich, ob Sie eine Gutschrift oder Nachzahlung erwarten.
- Sie können jederzeit Einsicht in Ihr Steuerkonto nehmen.
- Im Falle eines Guthabens können Sie dessen Rückzahlung veranlassen.
- Sie können Ihre persönlichen Daten wie Adresse, Bankverbindung etc. leicht ändern.
- Bescheide werden in Ihrem persönlichen elektronischen Postkasten, der „Databox“, zugestellt.
- Sie sind vor allem unabhängig von den Amtszeiten Ihres Wohnsitzfinanzamtes.
Fachliche Beratung: Mag. Christine Hapala, Steuerberaterin in Wien
Internet: www.human-money.at