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Banküberweisung: IBAN-Einführung - Fortschritt mit Tücken

Der europaweite Zahlungsverkehr wird einheitlich und schneller. Aber Konsumenten haben dadurch mehr Arbeit mit Überweisungen.

Lesen Sie auch Bezahlen ins Ausland 12/2012.

"Wie zur Postkutschenzeit" lautete vor fünf Jahren unser Fazit bei einem Test von Banküberweisungen. Damals war das Geld mit­unter länger als eine Woche unterwegs. Und Auslandsüberweisungen kamen unverhältnismäßig teuer – EU hin, Euro her.

EU-Vorschrift als Startschuss

Bald darauf schrieb die EU vor, dass grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der Länder der Eurozone nicht teurer sein dürfen als Inlandsüberweisungen. Was Europas Geldinstitute zu Kostensenkungen zwang. Ende Jänner 2008 startete die technische Plattform SEPA (Single European Payment Area) für den europaweiten Zahlungsverkehr.

Die Ziele: Ein Konto muss ausreichen, um in ganz Europa Bankgeschäfte und Zahlungen zu tätigen und europaweit eindeutig zu identifizieren sein. Und Überweisungen innerhalb eines Landes dürfen nur noch einen Werktag lang brauchen.

Neuer Standard: BIC und IBAN

Dafür aber genügten die bisherigen natio­nalen Systeme mit Kontonummer und Bankleitzahl nicht. Also wurde ein neuer inter­nationaler Standard geschaffen. Die neuen Kennnummern (IBAN: International Bank Account Number und BIC: Bank Identifier Code) sind wesentlich länger als die bisher gewohnten.

Weiters wurden auch die Prüfroutinen vereinheitlicht, also jene Programme, die automatisch kontrollieren, ob die betreffende Kontonummer oder ­Bankkennzahl überhaupt existieren. Das macht den grenzüberschreitenden Transfer schneller und sicherer. Derzeit gelten altes und neues System noch nebeneinander. Ab Februar 2014 dürfen nur die neuen Zahlschein-Formu­lare verwendet werden.

So setzt sich die IBAN zusammen

Ziffernwust auf dem Zahlschein

Die augenfälligste Änderung stellt die IBAN (International Banking Account Number, auf Deutsch: internationale Kontonummer) dar, welche die gewohnte Kontonummer ersetzt. Weil auch die bisherige Bankleitzahl in der IBAN enthalten ist, genügt die Angabe der IBAN bei Überweisungen innerhalb Österreichs – und die machen ja den Hauptanteil der Kontobewegungen aus. Grundsätzlich könnte die IBAN bis zu 34 Stellen lang sein, österreichische IBAN haben jedoch eine vorgegebene Länge von 20 Stellen.

So setzt sich die IBAN zusammen:

  • Länderkennung: die ersten beiden Stellen gehören der Länderkennung (AT, DE, IT, ...).
  • Prüfziffer: die dritte und vierte Stelle gehören der Prüfziffer zum Schutz vor Fehl­eingaben.
  • Bankleitzahl: auf Stelle fünf bis neun folgt die 5-stellige bis­herige Bankleitzahl.
  • Kontonummer: zuletzt folgt die Kontonummer.

Bidl: VKI 

Bidl: VKI 

Weil dafür jetzt elf Stellen vor­gesehen sind, müssen eventuell Nullen vorangestellt werden, falls die Kontonummer bisher weniger Stellen hatte. Da kann man leicht ins Schleudern kommen. Exaktes ­Zählen ist nötig, sonst ist die Kontonummer falsch.

Die IBAN-Felder für Auftraggeber und Empfänger auf den neuen Zahlscheinformularen sind gruppenweise unterlegt: immer vier Felder weiß, vier Felder rot. Das soll das Ausfüllen erleichtern.

Unterschiede im SEPA-Raum

Im gesamten SEPA-Raum enthalten die Stellen eins bis vier Länderkennung und ­Prüfzahl. Aber ansonsten können die neuen Kontonummern unterschiedlich lang sein. Deutsche IBAN haben 22, französische IBAN 27 und maltesische sogar 31 Stellen.

BIC bei Auslandszahlungen

BIC bei Auslandszahlungen

Nur im grenzüberschreitenden Zahlungs­verkehr ist noch eine zweite Kennzahl nötig, der BIC (Business Identifier Code), die neue internationale Bankleitzahl. Für den österreich-internen Zahlungsverkehr genügt die Angabe der IBAN, weil da die heimische Bankleitzahl integriert ist.

Auch beim BIC haben die einzelnen Stellen unterschiedliche Funktionen: eins bis vier Bankcode, Stelle fünf bis sechs Ländercode, sieben und acht Ortscode. Die Stellen neun bis elf können zur Kennzeichnung einer Filiale genutzt werden.

Zur Ermittlung der BIC kann die BIC-Search auf der Internetseite der SWIFT (www.swift.com) genutzt werden.

IBAN sollte bereits bekannt sein

So ergibt sich die paradoxe Situation, dass Konsumenten längere Ziffernfolgen schreiben (oder beim Online-Banking eingeben) müssen, damit die europaweiten Zahlungsströme leichter und schneller fließen. Wer ein Bankkonto hat, sollte seine IBAN bereits kennen. Auf Kontoauszug oder Bankomatkarte wird sie bereits angegeben.

In Vierergruppen anordnen

Viele ­Unternehmen verschicken aber noch die bisher üblichen Zahlscheine. Wenn die IBAN auf Rechnungen angegeben ist, dann oft kleingedruckt und unübersichtlich.

Zu ­wünschen wäre, dass Unternehmen oder sonstige Zahlungsempfänger ihre IBAN in Vierergruppen geordnet bekanntgeben, weil auch die IBAN-Felder auf den neuen Zahlscheinformularen so gestaltet sind. Das würde das Ausfüllen von Zahlscheinen erleichtern, weil die Ziffern dann "portionsweise" eingetragen werden können. Auf dem Zahlscheinformular sollte jedoch zwischen den einzelnen Vierergruppen kein leeres Feld bleiben.

Name nicht mehr maßgebend, IBAN-Check

Zahlendreher nicht auszuschließen

Bei 20 Stellen besteht die Gefahr, dass Ziffern vertauscht werden oder verloren gehen. ­Einerseits hat die IBAN eine Prüfziffer, die eine Gefahr von Fehlüberweisungen verringern soll.

Name nicht mehr maßgebend

Andererseits ist nicht mehr der ­Name des Empfängers für die korrekte ­Zuordnung einer Überweisung maßgebend, sondern ausschließlich die Kontonummer. Gehört eine falsch geschriebene Konto­nummer zu einem anderen Konto, hat der schusselige Auftraggeber dann alle Hände voll zu tun, um seinen Irrtum richtig zu ­stellen (siehe Kommentar von KONSUMENT-Redakteurin Veronika Kaiser: Ziffernsturz).

IBAN direkt anfordern

Ist die IBAN des Zahlungsempfängers nicht bekannt, sollte man diese direkt anfordern. Es gibt zwar Internetseiten, die die IBAN aus Kontonummer und Bankleitzahl berechnen. Aber nicht auf alle diese Berechnungen kann man sich verlassen.

IBAN-Check

Die österreichische Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr (www.stuzza.at) bietet die Möglichkeit, eine IBAN auf ihre Plausibiliät zu überprüfen: IBAN-Check. Dies sagt aber nicht, ob unter dieser Nummer auch ein Konto existiert.

Umstiegshilfe, Schablone zum Ausfüllen

Zwar ist noch mehr als ein Jahr Zeit, um sich auf das neue System einzustellen. Hier sind die Banken gefordert. Zum einen sollten sie ihre Kunden genau über die Änderungen infor­mieren. Weiters wäre es hilfreich, wenn Konsumenten ihre sämtlichen Daueraufträge nicht selbst und händisch umstellen müssen.

Umstiegshilfe wünschenswert

Firmenkunden wird ein Konvertierungs­service angeboten. Das beweist, dass eine automatisierte Umstellung von Kontonummer auf IBAN machbar ist. Außer von der Volksbank haben wir jedoch noch nicht gehört, dass auch Privatkunden in den Genuss dieses Service kommen.

Daher ist es sicher sinnvoll, wenn man bei seiner Bank nachfragt, ob sie "Umstiegshilfe" gewähren wird. Wenn das viele Bankkunden tun, erkennen die Geldinstitute (hoffentlich!) den Handlungsbedarf.

Schablone für händisches Ausfüllen

Einer unserer Leser rät allen, die ihre Zahlscheine händisch ausfüllen: Am oberen Rand eines Papierblattes die eigene IBAN so schreiben, dass die Ziffernbreite genau der Breite des Zahlscheinformulars entspricht. "Dann brauche ich diese Schablone nur unter die IBAN-Zeile des Formulars zu legen und die Ziffern ins Feld darüber zu übertragen".

Noch leichter haben es Online-Banker: Hier wird die eigene IBAN automatisch angezeigt oder per Bankomatkarte eingelesen.

Bei der Stuzza (www.stuzza.at) steht auch eine Hilfestellung zum Ausfüllen von Zahlungsanweisungen bereit.

Zusammenfassung

  • Längere Ziffernreihe. Die gewohnten Kontonummern werden durch die 20-stellige IBAN (internationale Kontonummer) ersetzt, im Zahlungsverkehr innerhalb Österreichs ist keine Bankleitzahl mehr nötig.
  • BIC kommt international. Bei Auslandsüberweisungen ist künftig der BIC (Business International Code) statt der Bankleitzahl anzugeben.
  • Übergangsfrist. Derzeit bestehen altes und neues System nebeneinander. Daher sich jetzt mit den Änderungen vertraut machen. Ab Februar 2014 gelten dann nur noch die neuen Zahlscheine.

Leserreaktionen

Ärgerlich

Es ist für mich ein großes Ärgernis bei der IBAN-Einführung, dass im EU-Raum zum IBAN noch der BIC angegeben werden muss. Denn die Länderkennung und nationale Bankleitzahl im IBAN müssten zur Kennzeichnung der Bank ausreichen. Statt ein wirklich kundenfreundliches System zu entwickeln, haben es sich die Banken mit Billigung der EU hier leicht gemacht und alte Strukturen beibehalten.

DI Dr. H. Pangratz
Wien
(aus KONSUMENT 10/2012)

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