Problem der Haftung
Die Kundenrichtlinien sehen bei Verlust der Karte vor, dass sie gesperrt werden muss. Wenn diese Pflicht verletzt wird, haftet der Kunde. Wir empfehlen, das Risiko des Nicht-Sperrens allein schon deswegen nicht einzugehen, weil mit der Karte auch am Schalter mittels Unterschrift behoben werden könnte. Auch ist denkbar, dass der PIN-Code ausgespäht wurde, wenn man die Karte verwendet hat. Daher ist im Schadensfall seitens der Bank der Einwand zu erwarten, dass bei einer Sperre eine Behebung nicht mehr möglich gewesen wäre. Dann müssten Sie einen Teil oder den gesamten Schaden tragen.