"Ich habe am Jahresende von meiner Bank Portospesen für mein Konto verrechnet bekommen. Kann das rechtens sein?" – In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Nina Mori.
Mag. Nina Mori |
Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend darf für die postalische Zusendung des Kontoauszuges grundsätzlich ein Aufwandersatz in Höhe des Briefportos verrechnet werden.
Einschlägige Informationen kostenlos
Im Übrigen hat der Zahlungsdienstenutzer das Recht, einschlägige Informationen kostenlos zu erhalten. So sind sämtliche Informationen zu Rahmenverträgen (darunter fällt auch der Girokontovertrag) – beispielsweise betreffend Änderung oder Kündigung dieser Verträge, zugrunde gelegte Zinssätze sowie sämtliche Entgelte mitsamt Aufschlüsselung – kostenlos zuzustellen.
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