Meine Bausparkasse valutierte meine Zahlungen nicht sofort, sondern hat sie erst einen Tag später gutgeschrieben. Man teilte mir mit, die neue EU-Richtlinie sei für sie nicht bindend. Stimmt das? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Thomas Hirmke.
Mag. Thomas Hirmke |
Die Auskunft der Bausparkasse ist korrekt. Das Zahlungsdienstegesetz bezieht sich auf den Zahlungsverkehr, also im Wesentlichen auf Girokonten und Geldtransaktionen. Spar- und Kreditkonten sind davon nicht betroffen. Daher gilt hier weiterhin der § 37 Bankwesengesetz, der erlaubt, dass die Wertstellung erst am nächsten Werktag erfolgt.