Ich reklamierte, doch die Bank teilte mir mit, dass die Gebühren für die Bankomatkarte im Voraus eingezogen und deshalb auch im Falle eines Bankenwechsels nicht rückerstattet werden. Ist das rechtens?
Keine eindeutige Regelung in Österreich
Es gibt in Deutschland einige Gerichtsentscheidungen, die derartige Klauseln als unangemessene Benachteiligung des Kunden ansehen, in Österreich unseres Wissens nach aber nicht. In der spätestens am 1.11.2009 in Kraft tretenden Zahlungsverkehrs- Richtlinie der EU wird verbindlich vorgeschrieben, dass alle Zahlungsdienste-Gebühren wie z.B. Kontoführungs- und Bankomatkartengebühr im Fall einer Kündigung nur anteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung verrechnet werden dürfen und im Voraus für einen längeren Zeitraum bezahlte Gebühren anteilig rückzuerstatten sind. Vielleicht hilft eine nochmalige Reklamation mit dem Hinweis auf deutsche Entscheidungen und auf die kommende Richtlinie.