"Für einen Online-Kauf habe ich meine Bankdaten bekannt gegeben. Der Einzug vom Konto scheiterte allerdings an einem Serverproblem bei der Bank, woraufhin ich vom Händler kostenpflichtig gemahnt wurde. Wer haftet in einem solchen Fall?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Dr. Karin Baronyai.
Dr. Karin Baronyai |
Wer haftet?
Für die Schwierigkeiten, die durch ein Serverproblem der Bank entstehen, hat die Bank zu haften, sofern dieses nachweisbar ist. Wenn eine Einzugsermächtigung trotz gedeckten Kontos nicht möglich ist, hat also die Bank die Mahnkosten zu übernehmen.
Allerdings ist das immer eine Frage der Beweisbarkeit, weshalb zuerst die Bank zum Sachverhalt Stellung beziehen muss.
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