Der Badezimmerumbau kostete um über 3000 Euro mehr als im Kostenvoranschlag vereinbart. Das ist unzulässig, teilten wir der betroffenen Kundin mit. - In "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Frau Pick hatte vom Meisterbetrieb Peter Melisits (Wien) einen Kostenvoranschlag für den Badezimmerumbau in Höhe von 4.671,06 € erhalten und gab die Arbeiten auf Basis dieses Voranschlags in Auftrag. Die Endrechnung betrug 8.119,75 €.
Nachträgliche Erhöhung
Wir stellten klar, dass eine nachträgliche Erhöhung verbindlicher Kostenvoranschläge unzulässig ist. Da Frau Pick bereits 6.500 € bezahlt hatte, forderten wir für sie die Rückerstattung von 1.828,94 € und die Ausbuchung von 1.619,75 €. Meisterbetrieb Melisits erklärte sich dazu bereit.
Noch eine Mahnung
Doch dann erhielt Frau Pick eine Mahnung über 5.772,88 €. Ein Irrtum, teilte uns das Unternehmen mit und regelte die Angelegenheit im Sinne der Konsumentin.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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