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Badezimmer: Meisterbetrieb Peter Melisits - Kostenvoranschlag krass überschritten

Der Badezimmerumbau kostete um über 3000 Euro mehr als im Kostenvoranschlag vereinbart. Das ist unzulässig, teilten wir der betroffenen Kundin mit. - In "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Frau Pick hatte vom Meisterbetrieb Peter Melisits (Wien) einen Kostenvoranschlag für den Badezimmerumbau in Höhe von 4.671,06 € erhalten und gab die Arbeiten auf Basis dieses Voranschlags in Auftrag. Die Endrechnung betrug 8.119,75 €.

Nachträgliche Erhöhung

Wir stellten klar, dass eine nachträgliche Erhöhung verbindlicher Kostenvoranschläge unzulässig ist. Da Frau Pick bereits 6.500 € bezahlt hatte, forderten wir für sie die Rückerstattung von 1.828,94 € und die Ausbuchung von 1.619,75 €. Meisterbetrieb Melisits erklärte sich dazu bereit.

Noch eine Mahnung

Doch dann erhielt Frau Pick eine Mahnung über 5.772,88 €. Ein Irrtum, teilte uns das Unternehmen mit und regelte die Angelegenheit im Sinne der Konsumentin.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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