Irrtum Nr. 1:
Leasing ist eine steuerlich vorteilhafte Finanzierungsform.
Das gilt aber nur dann, wenn man die Leasingraten tatsächlich von der Steuer absetzen kann. Wer sein Auto nicht betrieblich nutzt, hat vom Leasing keinen Steuervorteil.
Irrtum Nr. 2:
Leasing funktioniert wie ein Kredit.
Der entscheidende Unterschied: Finanzieren Sie Ihr Auto über einen Kredit, dann gehört es Ihnen.
Beim Leasing bleibt es hingegen Eigentum der Leasinggesellschaft. Und die macht Ihnen eine Menge Vorschriften. So müssen Sie eine Kaskoversicherung abschließen und das Auto regelmäßig zum Service bringen. Reparaturen gehen meist auf Ihre Kosten. Wenn Sie das Fahrzeug nicht penibel in Stand halten und es am Vertragsende weniger Wert hat als vereinbart, müssen Sie für die Differenz aufkommen.
Außerdem schreiben manche Leasingfirmen vor, dass Sie das Auto nicht herborgen und damit nicht ins Ausland fahren dürfen. Einbauten oder Veränderungen unterliegen der Genehmigung durch die Leasingfirma. Und am Ende des Vertrages bekommen Sie dafür keinen Wertausgleich.
Irrtum Nr. 3:
Leasing lässt sich mit einem Kredit vergleichen.
Beim Leasing wird meist nur ein Teil des Autowertes finanziert, nämlich der Kaufpreis minus Anzahlung und Restwert. Daher sind monatliche Leasingraten meist niedriger als Kreditraten. Um Leasing und Kredit miteinander vergleichen zu können, muss man für beide Varianten die Gesamtkosten errechnen. In Kreditverträgen muss der so genannte effektive Jahreszinssatz angegeben sein. Der ist gesetzlich definiert. Daher kann man Bankkredite miteinander vergleichen. Beim Leasing gilt die gesetzliche Vorschrift des Effektivzinssatzes nicht. Das erschwert den Vergleich.
Ebenfalls nicht fix geregelt ist die Vertragsgebühr beim Leasing. Sie beträgt mindestens 1 Prozent der Leasingentgelte, meist jedoch bis zu 1,17 Prozent der Vertragssumme. Bei Krediten beträgt die Gebühr einheitlich 0,8 Prozent.
Irrtum Nr. 4:
Mit Leasing hat man keine Schulden.
Ebenso wie Kredite werden auch Leasingverbindlichkeiten in der Konsumkreditevidenz erfasst. Auch muss ein Leasingkunde vor dem Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung über sich ergehen lassen.