Zahlt der Kunde mit Bankomat, verlangen manche Trafiken für die Autobahnvignette zwei Euro zusätzlich. Das ist ein unerlaubter Aufschlag.
Leser Michael B. berichtete uns: „Meine Frau wollte in einer Trafik eine Autobahnvignette kaufen, hatte nicht genug Bargeld bei sich und wollte die Bankomatkassa nutzen. Die Trafikantin wies sie darauf hin, dass bei dieser Zahlungsform die ASFINAG um zwei Euro mehr verlange.“
Geld bleibt in der Trafik
Die ASFINAG kennt diese Praktiken, kann sie aber nicht abstellen: "Oftmals und speziell in Trafiken werde mit dem Vermerk, dies werde `von der ASFINAG verlangt´, eine Mehrgebühr (z.B. zur Abdeckung der Kosten für die Installierung des Bankomatgerätes) gefordert.“ Die Wahrheit ist: Die ASFINAG fordert diese Gebühr nicht und sie erhält sie auch nicht. Das Geld bleibt der Trafik.
Ermäßigung erlaubt, Aufschlag verboten
Mag. Jennifer Wassermann aus unserer Rechtsabteilung meint zu dieser Gebühr: "Gemäß § 27 Abs. 6 des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) darf ein Zahlungsempfänger dem Zahler für die Benutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes eine Ermäßigung anbieten. Er darf jedoch nicht für die Nutzung eines Instrumentes eine Gebühr verlangen."
Informieren Sie Ihr Geldinstitut
Unser Rat: Kaufen Sie die Autobahnvignette bei anderen Anbietern und informieren Sie Ihre Bank oder Kreditkartengesellschaft von dem Vorfall. Diese kann eventuell ihren Vertragspartner drängen, dass hier keine weiteren Kosten bei Bezahlung mit der Bankomat- bzw. Kreditkarte anfallen. Egal ob persönlich oder im Internet: Es darf keinen Aufschlag für eine bestimmte Bezahlart geben.