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Aufgespießt - Konsument 4/1999

AWD, Telekom, Bio-Creme, Karies-Tee


Telekom: Tarifchaos

Wer sich gerne telefonisch wecken oder an Termine erinnern läßt, dem stehen bei Telekom mehrere Wege offen: Als Zusatzdienst zu digitalen Anschlüssen können Terminrufe, die innerhalb der nächsten 24 Stunden erfolgen sollen, eigenhändig am Telefonapparat programmiert werden. Kosten: einmalig öS 60,– für die Aktivierung des Zusatzdienstes, öS 10,– pro Terminruf. Periodische Terminrufe sind über die Hotline 160 anzufordern und kosten pro Auftrag (zum Beispiel Ruf an den nächsten drei Tagen) öS 80,– plus öS 10,– pro Ruf. Terminrufe beziehungsweise Weckrufe können weiters über den Vermittlungsdienst der Telekom unter der Nummer 11818 bestellt werden. Hier kosten sie im Einzelauftrag öS 18,–, bei mehreren georderten Rufen öS 14,40/Ruf.


Unzulässig: „Biologische“ Tagescreme

Unerlaubte Auslobung

Natürliche Inhaltsstoffe sind kein Garant für eine gute Verträglichkeit von Kosmetika, auch pflanzliche Stoffe können Hautunverträglichkeiten verursachen. Da mit Auslobungen wie „bio“ oder „biologisch“ meist gesundheitliche Unbedenklichkeit assoziiert wird, dürfen diese bei kosmetischen Mitteln nicht verwendet werden. Trotzdem entdeckten wir in der St.-Anna-Apotheke in Wien-Meidling eine „Biologische Tagescreme“. Nicht nur, daß von vornherein unzulässig ausgelobt wurde, besteht diese Creme noch dazu großteils aus synthetischen Inhaltsstoffen. Laut Hersteller wird die Produktbezeichnung dieses apothekeneigenen Kosmetikums bei einer Neuauflage der Packung verändert.

Warnhinweis ausreichend – kein Schadenersatz

Einem Zweijährigen, der seit frühem Babyalter stark gezuckerten Instant-Kamillentee bekommen hatte, mußten wegen starker Karies alle vier oberen Schneidezähne gezogen werden. Mit dem Argument, der Tee sei schädlich und der Hersteller hätte nicht ausreichend davor gewarnt, verlangte man für den Buben Schmerzensgeld. Der Oberste Gerichtshof wies die Klage ab: Mehr, als deutlich auf die Gefahr, die süße Getränke für die Zähne bedeuten, hinzuweisen, könne man vom Hersteller nicht verlangen. Der Warnhinweis, daß häufiges oder andauerndes Umspülen der Zähne mit dem Tee Karies verursachen kann, steht gut lesbar und hervorgehoben auf jeder Packung dieses Produkts. Ignorieren sollte man sie nicht.


Reparatur- und Verleihführer für Vorarlberg

Knapp 1000 Adressen zum Nachschlagen

Adressen und Öffnungszeiten von knapp 1000 Reparatur- und Verleihbetrieben sind im „Ersten Vorarlberger Reparatur- und Verleihführer“ angeführt. Der Schwerpunkt wurde vor allem auf weniger bekannte Anbieter, etwa Reparateure für Musikinstrumente, Kinderwagen, Teppiche, gelegt. Bekannte Branchen, wie beispielsweise Kfz-Werkstätten, sind in der Broschüre nicht erfaßt. Der Reparatur- und Verleihführer ist kostenlos bei Vorarlberger Gemeindeämtern, in Geschäftsstellen und Bibliotheken der Arbeiterkammer sowie beim Umweltinformationsdienst Vorarlberg erhältlich. Er kann auch über Internet abgerufen werden: www.vorarlberg.at/uid.

AWD-Finanzberatung: Hauptsache Provision?

Schon mehrmals von uns aufgezeigte Probleme hinsichtlich Finanzberatern, die für Strukturvertriebe tätig sind, wurden nun neuerlich bestätigt. Zwei Ex- Manager des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD), Marktführer unter den Strukturvertrieben, packten in einem Artikel der deutschen Zeitschrift „Finanztest“ aus: Das Provisionssystem fördere eine aggressive Vertragsvermittlung, Finanzanalysen bei Kunden würden auch von Beratern ohne abgeschlossene Ausbildung durchgeführt, vor allem neue Mitarbeiter würden jeweils nur das Produkt anbieten, das gerade geschult wird. Da Vermittler, die neue künftige Berater anwerben, an deren Provision mitverdienen, wäre es weiters zur Anwerbung unqualifizierter Mitarbeiter gekommen.

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AWD-Falschberatung - Schadenersatz bestätigt

Das Oberlandesgericht Wien bestätigt: In einem Fall hat AWD eine Kundin "grob sorgfaltswidrig" falsch beraten. Ihr stehe daher Schadenersatz zu. Die Einsprüche des AWD auf Verjährung und Mitverschulden wurden verworfen.

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