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Anleihe der Erste Group: Totalverlust möglich - Nachrangfloater 2015 – 2025

Die Erste Group bietet eine Nachranganleihe mit relativ hoher Verzinsung an. Interessenten werden korrekt darüber informiert, dass auch ein Totalverlust möglich ist.

Für sichere Veranlagungen erhält man heutzutage so gut wie keine Zinsen, bei zehnjährigen Anleihen der Republik Österreich unter einem Prozent. In dieser Situation erscheint ein Angebot der Erste Group umso attraktiver: im ersten Jahr 4 % Zinsertrag, danach eine variable Verzinsung (Floater) von 3 Prozentpunkten über dem 3-Monats-EURIBOR, zumindest aber 3 Prozent.

Höhere Verzinsung, höheres Risiko

Der leidgeprüfte Anleger weiß: Eine höhere Verzinsung als bei Bundesanleihen ist immer mit einem höheren Risiko verbunden. Dieses Risiko sollte man vor dem Kauf kennen, um sich dann bewusst dafür oder dagegen entscheiden zu können.

Wir haben uns die Emissionsunterlagen angesehen. Beim Angebot der Erste Group handelt es sich um eine sogenannte Nachrang-Anleihe. Und das Produktblatt zur Anleihe weist auch auf das Risiko von Nachranganleihen hin: "Im Insolvenzfall der Erste Group werden Ihre Ansprüche als Anleger dieser nachrangigen Anleihe erst nach Bedienung aller nicht-nachrangigen Schuldtitel berücksichtigt."

Was bedeutet nachrangig?

Nachrangigkeit bedeutet: Volkstümlich formuliert - geht die Bank pleite, verlieren Sie ihr Geld. Banktechnisch formuliert: Sie als Anleger in einer nachrangigen Anleihe werden erst nach Bedienung aller nicht-nachrangigen Schuldtiteln (z. B. Pfandbriefe, nicht-nachrangige Anleihen) bedient. Würde es also zur Liquidation der Emittentin kommen (Bank ist zahlungsunfähig), würden zuerst alle nicht-nachrangigen Schuldtitel vollkommen ausbezahlt. Erst der verbleibende Rest fließt anteilsmäßig an die nachrangigen Gläubiger. Sie müssen auch auf einen Totalausfall gefasst sein, also dass Sie gar nichts mehr zurückbekommen, weil das Vermögen nicht einmal dafür ausreicht, die normalen Gläubiger zu 100 Prozent auszuzahlen. Für Sie als Anleihegläubiger stellt sich also beim Kauf einer nachrangigen Anleihe immer die Frage, wie hoch Sie das Risiko einer Insolvenz der Emittentin einschätzen.

Verlust ohne Insolvenz möglich

Verlust auch ohne Insolvenz möglich

Eine besondere Situation gilt seit dem Jahr 2015 jedoch für Banken! Aufgrund des neuen Bundesgesetzes „über die Sanierung und Abwicklung von Banken“ ist die Insolvenz eines Kreditinstitutes nicht mehr erforderlich, um Anleihegläubiger mit zur Kasse zu bitten. Hintergrund hierbei ist, dass der Staat bisher Kreditinstitute vor der Insolvenz aufgefangen hat (und damit eine Insolvenz vermieden hat), um eine störungsfreie Abwicklung zu ermöglichen. Diese staatliche Kapitalspritze soll zukünftig erst dann erfolgen (müssen), wenn auch die Anleihegläubiger, zumindest die nachrangigen, ihren finanziellen Beitrag geleistet haben. Und wie stellt sich dies in der Praxis dar?

Gläubigerbeteiligung gemäß BaSAG

Was ist unter Instrument der Gläubigerbeteiligung gemäß dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken („BaSAG“) zu verstehen? Die Instrumente der Gläubigerbeteiligung gemäß Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken („BaSAG“) umfasst Maßnahmen von der österreichischen Finanzmarktaufsicht zur Stabilisierung von Banken in einer Krisensituation. Folgende Maßnahmen sind möglich:

  • Reduzierung des Nennbetrags von (nachrangigen) Anleihen
  • Umwandlung von (nachrangigen) Anleihen in Eigenkapital (z B. Aktien)
  • Übertragung von Werten in andere Gesellschaften

Im Vergleich zu Unternehmen anderer Branchen haben Sie bei Banken also das erhöhte Risiko, dass Sie mit (nachrangigen) Anleihen bereits vor einer Insolvenz an Krisensituationen beteiligt werden.

Genau informieren

Genau informieren

Ob der hohe Zinskupon von mindestens 3 Prozent für Sie ein adäquater Ausgleich für das erhöhte Risiko ist, müssen Sie aufgrund Ihrer individuellen Risikoneigung selbst entscheiden. Wichtig erscheint uns jedoch, dass Sie die (alle) Risikoaufklärungen des Emittenten vor einer Anlageentscheidung lesen, denn nur so können Sie Ihr Risiko wenigstens einigermaßen einschätzen. Dies sind beim Beispiel des Erste Group Nachrangfloaters neben dem vierseitigen Produktblatt auch die 36-seitigen endgültigen Bedingungen, welche im Kleingedruckten auf Seite 4 des Produktblattes als ausschließliche Rechtsgrundlage bezeichnet werden.

Der Erste Group kann zugutegehalten werden, dass sie in ihren Emissionsunterlagen weitgehend korrekt über die Risiken informiert. Es liegt an den potentiellen Investoren, sich von den vergleichsweise hohen Zinsen nicht blenden zu lassen und weiterzulesen, wenn über „zu beachtende Risiken“ die Rede ist.
 

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