Virtuelle Geldanlage: Das Security Token Offering (STO) von Bitbond Finance wurde von der deutschen Wertpapieraufsicht genehmigt. Das bedeutet aber nicht, dass das Geschäftsmodell geprüft wurde. Wir haben uns das Angebot angesehen.
Erstmals wurden "digitale" bzw. "virtuelle Wertpapiere" von der deutschen Wertpapieraufsicht BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) genehmigt. Auch die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zeigt sich neuen Angeboten gegenüber aufgeschlossen, wenngleich noch keine "digitalen Wertpapiere" genehmigt wurden. Wir haben die Zulassung in Deutschland zum Anlass genommen, uns das Angebot einmal etwas näher anzusehen.
"Digital" bzw. "virtuell" ist ein Blickfang - ebenso wie "Token", "Krypto-Coins", "Bitcoin" oder "Stellar Lumen". All das klingt verheißungsvoll nach "Zukunftsinvestition". Und die Genehmigung durch die deutsche Aufsichtsbehörde scheint ja für Seriosität zu sprechen ... Aber was hat es mit den deutschen, digitalen Wertpapieren auf sich?
Tokenisierte Schuldverschreibungen
Bei diesen neuen "Digitalen Wertpapieren" – die von der Bitbond Finance GmbH aus Berlin herausgegeben werden - handelt es sich um sogenannte "tokenisierte“ Namensschuldverschreibungen. Digital bedeutet in diesem Zusammenhang die Nachvollziehbarkeit bei der Übertragung der Wertpapiere und der vollständige Verzicht auf eine Urkunde.
Geschäftsmodell nicht geprüft
Die BaFin spricht von einem Instrument der Vermögensanlage, welches "in Form eines frei übertragbaren und handelbaren Tokens digitalisiert wird". Allerdings sagt die BaFin auch, dass sie nur prüft, "ob die Angaben im Prospekt vollständig, verständlich und kohärent sind, also ob es Widersprüche gibt – nicht geprüft werde jedoch das Geschäftsmodell." Die Genehmigung durch die BaFin (ebenso wie durch die FMA) hat aber zumindest den Vorteil, dass es einen umfangreichen Verkaufsprospekt geben muss. Und ein Blick hinein ist dringend angeraten!