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Alpine-Konkurs: Forderungen anmelden - Rat für Anleihebesitzer

Wichtig für Besitzer von Alpine-Anleihen: Am 2. Juli 2013 wurde auch über das Vermögen der Alpine Holding GmbH das Konkursverfahren eröffnet.

Die Alpine-Anleihen wurden von der Alpine Holding Gmbh herausgegeben. Weil auch dieses Unternehmen Konkurs angemeldet hat, sollten Anleihebesitzer ihre Forderung fristgerecht im Konkursverfahren anmelden.

Es geht um diese drei Alpine-Anleihen:

Laufzeit: 2010 bis 2015
Zinssatz: 5,25% fix
Emission: EUR 100 Mio
Zinsfälligkeit: 1. Juli
Joint Lead: Unicredit Bank Austria, BAWAG PSK
ISIN: AT0000A0JDG2

Laufzeit: 2011 bis 2016
Zinssatz: 5,25% fix
Emission: EUR 90 Mio
Zinsfälligkeit: 10. Juni
Joint Lead: Erste Group Bank, Unicredit Bank Austria
ISIN: AT0000A0PJJ0

Laufzeit: 2012 bis 2017
Zinssatz: 6,0% fix
Emission: EUR 100 Mio
Zinsfälligkeit: 22. Mai
Joint Lead: BAWAG PSK, Raiffeisen Bank International
ISIN: AT0000A0V834

Ansprechstelle Insolvenzverwalter 

Insolvenzverwalter ist RA Dr. Karl F. Engelhart, Esteplatz 4/11 , 1030 Wien, Telefon: (01) 712 33 30-0.

Die Prüfungstagsatzung wurde für den 3.9.2013 anberaumt. Wer Forderungen an die Alpine hat muss sie bis 20.8.2013 anmelden. Die Passiva betragen laut Angabe des Schuldners rund 700 Millionen Euro; davon machen allein die drei Anleihen 290 Millionen aus.

Fristgerecht anmelden

Im Konkursverfahren müssen Rückzahlungsforderungen fristgerecht angemeldet werden. Zu rechnen ist mit einer Befriedigung in Höhe der Insolvenzquote, weil die Forderungen nach den Anleihebedingungen (Kapitalgarantie) nicht nachrangig sind - auch wenn manche Medien anderes behaupteten. Wer eine Forderung anmeldet, muss 21 Euro Gerichtsgebühr zahlen. Betroffene können sich auch von Gläubigerschutzverbänden vertreten lassen.

Quote ungewiss

Unter Quote versteht man im Insolvenzverfahren jenen Prozentsatz, zu dem angemeldete Forderungen zurückgezahlt werden. Wenn ich von einem Unternehmen 100 Euro bekommen müsste und die Quote beträgt 20 Prozent, dann erhalte ich als Gläubiger (im optimalen Fall) 20 Euro. Wie hoch im Fall der Alpine die Quote sein wird, lässt sich derzeit nicht sagen. Laut Kreditschutzverband von 1870 ist aber zu befürchten, dass sie im unteren einstelligen Bereich liegt.

Weitere Adressaten für Forderungen

Anleger könnten auch versuchen, sich anderweitig schadlos zu halten. Sollte sich etwa herausstellen, dass die Insolvenz der Alpine zum Zeitpunkt der Emission der Anleihe abzusehen war, dann können möglicherweise weitere Personen oder Unternehmen zur Haftung herangezogen werden.

  • Geschäftsführer/eventuell auch Aufsichtsratsmitglieder der Holding: Deren Haftung könnte sich aus einer etwaigen Insolvenzverschleppung ergeben. Schon die Inkaufnahme einer möglichen Schädigung der Gläubiger reicht aus, um einen Haftungsanspruch auszulösen.
  • Vermittler der Anleihe: Der Werbefolder der Anleihe nennt Bawag, Raiffeisen und Baader. Die Haftung eines Vermittlers kann sich aus der Verletzung ihrer Pflicht zur Aufklärung über die ihnen erkennbaren oder bekannten besonderen Insolvenzrisiken ergeben.

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