"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um den Auftrag für eine Luftaufnahme.
Frau Andrea P. (Name der Red. bekannt) schickte folgende Mail an die Firma Air-Photo GmbH, Hohenzell und an uns:
Mein Vater hat ein Schreiben Ihrer Firma bekommen, in dem es um einen Auftrag für eine Luftaufnahme geht. Meine Eltern sind 89 und 88 Jahre alt und benötigen so ein Bild nicht. Meinem Vater ist ein derartiger Auftrag nicht bekannt. Die Sendung (Kosten in Höhe von 350 Euro) wurde daher von ihm auch nicht angenommen. Ich möchte wissen, wie dieser Auftrag zustande gekommen ist.
Die Firma antwortete darauf:
Ihre Eltern haben ein Luftbild in unserem Hause geordert. Eine Kopie des Auftrags erhalten Sie im Anhang. Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz waren die Eltern zum Widerruf ihrer Order binnen einer Frist von einer Woche ab Vertragsabschluss befugt. Über dieses Widerrufsrecht sind sie gesondert in der Vertragsurkunde belehrt worden. Das Alter Ihres Vaters ist nicht relevant, außer es besteht eine Besachwaltung. Da der Widerruf nicht schriftlich in der gesetzlichen Kündigungsfrist erfolgte, ist der Kaufvertrag für beide Parteien verbindlich. Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Eltern angesichts der völlig eindeutigen Sach- und Rechtslage vertragsgerecht verhalten und das Bild ordnungsgemäß abnehmen und bezahlen werden. Sollte es Ihnen helfen, kommen wir Ihnen gerne in Form einer Ratenzahlung entgegen.