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Wunschlaternen verboten - Brandgefahr

Gefährliche Produkte: Wir informieren über Sicherheits- und Qualitätsmängel, Rückrufaktionen, geben Warnhinweise und Tipps für mehr Sicherheit. Diesmal: Verbot von Wunschlaternen.
Wie angekündigt wurden Wunschlaternen mit Wirkung von 10.12.2009 verboten (siehe „Konsument“ 7/2009). Solche Mini-Heißluftballons mit offenen Flammen wurden zuletzt immer öfter zum Aufsteigen gebracht. Sie können große Flughöhen und beträchtliche Reichweiten erzielen. Aufgrund der massenhaften Verbreitung und des bedenkenlosen Einsatzes sei ein Verbot erforderlich geworden, betont das Konsumentenschutzministerium. Ein Großbrand in Österreich gehe auf Wunschlaternen zurück, aus Deutschland werde von einem tödlichen Unfall berichtet.

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