Die Amerika-Reise eines Ehepaares endete nervenaufreibend, noch ehe sie richtig begonnen hatte. Durch einen Fehler des US-Heimatschutzministeriums kam das Paar um seinen Urlaub und steht zudem mit einem finanziellen Schaden von zirka 4.000 Euro da.
Miami–Orlando–New Orleans–Memphis–Washington ...
Mit dieser Reise wollten sich Herr und Frau K. einen langjährigen Traum erfüllen. Alles war genau geplant, Mietwagen, Inlandsflüge und die Hotels waren gebucht, als die Reise mit dem Flug von Wien nach Düsseldorf begann. Von dort sollte es mit der Lufthansa nach Miami weitergehen. Dann kam der Moment, den die beiden nicht so schnell vergessen werden: Im bereits abgefertigten Flugzeug kam eine Lufthansa-Hostess auf Frau K. zu und forderte sie auf, das Flugzeug zu verlassen.
Trotz ESTA Weiterreise untersagt
Eine „E-Mail aus New York“ würde ihre Weiterreise trotz gültigen Reisepasses und vorweg erteilter Einreisegenehmigung (ESTA) untersagen. Mit seiner Frau verließ auch Herr K. die startklare Maschine. Erst nach mehreren Telefonaten mit dem US-Konsulat in Frankfurt fanden die beiden jemanden, der sich ihrer annahm. Die Einreiseverweigerung wurde lediglich bestätigt, eine Erklärung oder gar Begründung dazu gab es nicht. Frustriert nahmen sie in Düsseldorf ein Hotel, stornierten soweit möglich Hotels und Mietwagen und flogen am nächsten Tag nach Wien zurück.
Durch Stornoversicherung nicht gedeckt
Wieder in Österreich, versuchte das Paar den Vorfall aufzuklären und den Schaden irgendwie ersetzt zu bekommen. Bald zeichnete sich ab, dass es schwierig werden würde. Durch die Stornoversicherung war ein solcher Fall nicht gedeckt, auch die Lufthansa sah sich außer Obligo.
Department of Homeland Security zuständig
Sowohl die amerikanische Botschaft als auch das österreichische Außenministerium verwiesen auf die Zuständigkeit des Department of Homeland Security, jenes Ministeriums, das u.a. die Überprüfung von Amerikareisenden koordiniert. Dort hatte die Familie ihren Fall ohnehin schon deponiert.