Probleme mit der Passagierbeförderung treten besonders während der Hauptreisesaison, wenn Luftraum und Airports an ihre Grenzen geraten, relativ häufig auf. Welche Rechte sie dann haben und welchen Anspruch auf ein finanzielles Trostpflaster, hängt von vielerlei Umständen ab. Grundsätzlich ist einmal zwischen Linienflug und Flug im Rahmen einer Pauschalreise zu unterscheiden.
Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen haftet nämlich der Reiseveranstalter dafür, dass die versprochene Leistung auch erbracht wird. Kommt es nun zu Verspätungen beim Flug, so muss der Veranstalter zunächst dafür sorgen, dass die Reise möglichst rasch und ohne zusätzliche Hotel- oder Transferkosten für den Passagier fortgeführt werden kann. Darüber hinaus hat er - unabhängig von der Verschuldensfrage - im Rahmen der Gewährleistung auch eine Entschädigung zu zahlen. Diese wird nach der so genannten „Frankfurter Tabelle“, die aus einer Sammlung von Gerichtsurteilen hervorgegangen ist, berechnet (siehe „Entschädigung für Verspätungen“).