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Uhren mit Abhörfunktion - Verbot in Deutschland

Die deutschen Behörden haben den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion verboten, da diese als unerlaubte Sendeanlage zu sehen seien.

Solche Smartwatches würden u.a. von Eltern dafür genutzt, Lehrer im Unterricht abzuhören, heißt es. Käufer sind dazu aufgefordert, die Uhren zu vernichten. In Österreich ist der Kauf bisher nicht verboten, die Nutzung als Abhörgerät hätte aber strafrechtliche Konsequenzen.

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