Was Ihnen im Reiseprospekt versprochen wird, muss der Veranstalter auch einlösen.
Tatsache ist: Es gilt der Grundsatz der Prospektwahrheit. Das heißt, die Texte und Fotos in einem Reiseprospekt sind zugesicherte Eigenschaften des Produktes, ihr Fehlen führt zu Gewährleistungsansprüchen.
Realität sieht oft ganz anders aus
Tiefblauer Himmel, schneeweißer Strand, braungebrannte Körper – professionelle Fotografie und nachträgliche Bildbearbeitung verzaubern mittelmäßige Wirklichkeit zum ersehnten Ideal. Mit Spezialobjektiven wirken Zimmer größer, Gebäude und Poolanlagen attraktiver. Klar, dass der spätere Vergleich mit der Realität oft enttäuscht. Betrachten Sie Hotelbilder vor allem dann mit gesunder Skepsis, wenn sie wenig von der Umgebung zeigen. Ein digitaler Routenplaner oder der Internet-Globus Google Earth kann Ihnen Gewissheit verschaffen: Ist die angepriesene Unterkunft vielleicht durch einen Hauptverkehrsweg vom Strand getrennt?
Geschönte Beschreibungen
Überdies ist die Sprache in Reisekatalogen geschönt. Formulierungen wie „direkt am Meer“ oder „beheizbarer Swimmingpool“ klingen gut und sind nicht zwangsläufig gelogen, verschleiern jedoch geschickt die Tatsachen: Pauschalreisende sollten wissen, dass „Meer“ nicht „Strand“ bedeutet und ein wesentlicher Unterschied zwischen „beheizbar“ und „beheizt“ besteht. Unser kleiner Sprachführer soll sie auf die feinen Zwischentöne aufmerksam machen.