Mit 31. Juli stellte Recaro die Produktion von Kindersitzen und Kinderwagen ein. Bis Ende des Jahres werden die bis dahin produzierten Produkte noch abverkauft.
Bis 31. Dezember 2019, versichert der deutsche Hersteller in einer Aussendung, wird ein Kunden-Service bereitgestellt. Zudem komme man der Gewährleistung nach. Es ist anzunehmen, dass Recaro bzw. die einschlägigen Handelsbetriebe die Kindersitze und -wagen nun mit verlockenden Preisreduktionen feilbieten werden.
Garantie und Gewährleistung
Schnäppchenjäger seien aber gewarnt: Die Gewährleistung ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, sie steht dem Konsumenten gegenüber den Verkäufer zu. Der Händler haftet in jedem Fall für die Mängelfreiheit der Ware – bei beweglichen Sachen 2 Jahre lang. Die Garantie, die gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und die Gewährleistung nicht einschränken darf, räumt in der Regel der Hersteller ein – unwahrscheinlich, dass Recaro das jetzt noch machen wird.
Konkret heißt das nun: Als Konsument sollte man sich bewusst sein, dass, wenn man jetzt einen Recaro-Kindersitz oder -wagen kauft, und dieser einen Fehler oder Mängel aufweist, die Garantieansprüche möglicherweise nicht mehr wahrnehmbar sind, da die Firma dann schlichtweg nicht mehr existiert. Mehr zum Thema: Gewährleistung und Garantie Extra - Recht und Gnade