Katharina und Daniela besuchten das Apollo-Kino. Dieser Filmpalast war für die beiden Mädchen aus Niederösterreich die Attraktion ihres Wien-Aufenthalts. „Lassen Sie bitte die Rucksäcke kontrollieren“, hieß es an der Kassa. Mit scharfem Blick hatte die Dame zwei Flaschen Limonade erspäht: „Die bleiben hier, nach der Vorstellung können Sie sie wieder abholen, und das Popcorn auch.“ „Wieso??“ Die Mädchen waren entrüstet. Die Dame verwies auf den Aushang: „Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen im Kino nicht konsumiert werden.“ Die jungen Damen waren ehrlich empört. Denn nicht wegen der Sauberkeit oder wegen raschelnder Sackerln ist man so streng: Wer beim Kinobüffet Knabbereien oder Cola kauft, darf sehr wohl im Saal essen oder trinken.
Das ist unfair, meinen wir, besonders für Eltern mit Kindern oder Jugendliche mit knappem Taschengeld, die ihren Proviant aus Kostengründen von daheim mitnehmen. Bei der Constantin-Film, die das Apollo Kino betreibt, bedauert man zwar die Unannehmlichkeiten für die Betroffenen. Doch Rucksackkontrollen müssten sein, weil sonst Videokameras in den Saal mitgenommen würden. Im Übrigen beruft man sich auf die Hausordnung, die das Verbot mitgebrachter Speisen vorsieht. Vorschrift ist eben Vorschrift. Und wohl kein Einzelfall. Denn die Constantin-Film betreibt in Österreich eine Menge Kinos.