Unterschiedliche Ansichten
„Konsument“-Leser Werner J. suchte im Internet eine Urlaubsreise und wurde bei Neckermann fündig. Die Online-Verfügbarkeitsprüfung ergab ein Ja, Herr Werner buchte hoffnungsfroh. Doch am nächsten Tag kam ein Anruf vom Reisebüro: Dieses Angebot sei bereits ausgebucht. Bei Neckermann wird im Internet die Verfügbarkeit immer mit „ja“ angezeigt. Erst das Reisebüro sagt dem Interessenten, ob es noch freie Plätze gibt. Das ärgert unseren Leser – seiner Erfahrung nach sind Vertragsabschlüsse per Mausklick verbindlich. Der Neckermann-Rechtsanwalt sieht es anders: Die Webseite dieses Reiseveranstalters ist nichts anderes als ein Werbeprospekt und ähnlich wie ein Schaufenster die Einladung an die Konsumenten, ein Anbot zu stellen.