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Fluggastrechte: Mitflug verweigert - Kunden mussten teureren Flug zahlen

Gericht urteilte: Fehler lag bei der Airline, also haben Kunden ein Recht auf anderweitige Beförderung ohne zusätzliche Kosten.

Urlauber hatten einen Flug von Wien nach Athen gebucht und waren rechtzeitig am Flughafen. Wegen eines Computerdefektes fiel die Gepäcksortierungsanlage aus. Es kam zu einer sehr langen Warteschlange bei den Check-in-Schaltern. Obwohl die Reisenden alle Anweisungen befolgt hatten, erreichten sie den Check-in-Schalter erst spät. Dort erfuhren sie: Ihr gebuchter Flug war bereits geschlossen; sie konnten nicht mitfliegen. Das Personal teilte ihnen mit, dass der nächste freie Flug in der Economy-Class erst in einer Woche fliegen würde.

Aufzahlung, um Urlaub zu retten

Um den Urlaub zu retten, buchten die Konsumenten daraufhin einen Business-Class Flug für den nächsten Tag. Das kostete 75 Euro Umbuchungsgebühr und 158 Euro Aufschlag  pro Person.

Der VKI (Verein für Konsumenteninformation) klagte, berief sich auf die Flugastrechte-Verordnung und erhielt in erster Instanz Recht. Das Erstgericht kam zur Ansicht, dass die Ansprüche der Reisenden berechtigt sind.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mehr Info finden Sie auf www.verbraucherrecht.at .

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