Blumenkauf - Blühende Geschäfte
Erbärmliche Bedingungen
Jede dritte Schnittblume auf dem Weltmarkt stammt aus einem Entwicklungsland. Und dort sind die Arbeitsbedingungen äußerst problematisch: Auf den Plantagen Kenias verdienen die meisten Beschäftigten weniger als 13 Schilling pro Tag. Damit lässt sich selbst dort keine Familie ernähren. Wer sich in Kolumbien, dem bedeutendsten Blumen-Produktionsland der Dritten Welt, gegen schlechte Arbeitsbedingungen und den massiven Pestizideinsatz wehrt, wird einfach entlassen. Kinder arbeiten hier ohne Sozialversicherung um die Hälfte des üblichen Lohns. Wer krank wird – beispielsweise aufgrund der eingesetzten Gifte – wird ebenso entlassen wie Schwangere. Selbst in der europäischen Blumenindus-trie gibt es eine Fülle von Problemen bezüglich Arbeits- und Umweltschutz.
Aufgrund dieser Situation initiierte ein breites Bündnis aus Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften sowie Vertretern von Blumenproduktion und -handel als weltweite Initiative das „Flower Label Programm“ (FLP). Blumenplantagen, die an diesem Programm teilnehmen, müssen folgende Kriterien erfüllen: existenzsichernde Löhne, Gewerkschaftsfreiheit, Verbot von Kinderarbeit, Gleichbehandlung der Frauen, Gesundheitsvorsorge, verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen, Verbot von hochgiftigen Pflanzenschutzmitteln, Verringerung des Chemikalieneinsatzes, qualifizierte Ausbildung und Schutzbekleidung.
FLP-Siegel
Die Einhaltung dieser Kriterien wird bei der ersten Überprüfung des Betriebes von jeweils zwei ausländischen, unabhängigen Fachleuten für Sozial- und Umweltfragen festgestellt. Bei groben Verstößen gibt es Auflagen, die erfüllt sein müssen, ehe eine Nachprüfung und die Vergabe des Gütesiegels „Blumen aus menschen- und umweltschonender Produktion“ (FLP-Siegel) vorgenommen werden. Jedes Jahr erfolgt eine unangekündigte Nachprüfung durch lokale Inspektoren. Zudem haben die im FLP-Direktorium vertretenen Gewerkschaftsorganisationen und NGOs (nicht staatliche Organisationen) das Recht, Betriebe zu überprüfen. Und in jedem Land mit FLP-Betrieben gibt es Beschwerdestellen für die Beschäftigten. Blumenhandlungen, die FLP-Produkte führen, sind wiederum verpflichtet, diese mit dem FLP-Siegel zu kennzeichnen.
FLP-Programm führt zu Verbesserungen
Das Flower Label Programm hat bereits zu zahlreichen Verbesserungen für die Beschäftigten auf den beteiligten Blumenplantagen geführt. Beispielsweise haben sich die Lebensbedingungen der Beschäftigten in afrikanischen FLP-Betrieben durch ausreichende Wasserversorgung, Bereitstellung preisgünstiger Lebensmittel und kleiner Gemüsegärten sowie durch den Zugang zu Schulen und Gesundheitseinrichtungen zum Positiven verändert.
FLP-Betriebe zahlen nicht nur den gesetzlichen Mindestlohn, sondern müssen auch zusätzliche Sozialleistungen bieten. Festverträge ermöglichen eine gesicherte Lebensplanung. Und beim Umgang mit Pestiziden sind strikte Vorsichtsmaßnahmen vorgesehen, wie sie selbst in europäischen Gärtnereien nicht immer Standard sind. Zudem muss jeder FLP-Betrieb konkrete Pläne erarbeiten, wie der Einsatz von Pestiziden, Kunstdünger und Wasser reduziert werden soll.
Die Macht der Konsumenten
Mittlerweile nehmen rund 50 Plantagen in Ecuador, Kenia und Zimbabwe am Flower Label Programm teil. Doch es stößt auch auf Ablehnung. So wollen die Plantagenbesitzer in Kolumbien nichts davon wissen. Der österreichische Blumen-Einzelhandel wiederum sieht kaum Wettbewerbsvorteile durch den Verkauf von FLP-Blumen. Dementsprechend gering ist (noch) das Angebot. In dieser Situation ist es besonders wichtig, dass Konsumenten nach Blumen mit dem FLP-Siegel fragen und so Druck machen. Dass die Macht der Konsumenten nicht zu unterschätzen ist, hat auch Henning Möller, Geschäftsführer des deutschen Blumenimportverbandes BGI, eingesehen: „Wir sind nicht unbedingt die großen Sozial- und Umweltapostel. Wir sind der Handel und richten uns danach, was der Verbraucher wünscht. Eine Nicht-Teilnahme an einem Konzept wie dem Flower Label Programm könnte zu Markteinbußen insbesondere im Geschenkartikelbereich führen.“
In Österreich wird das Flower Label Programm von der evangelischen „Aktion Brot für Hungernde“, dem österreichischen Blumen-Import- und Großhandelsverband, den Bundesinnungen der österreichischen Erwerbsgärtner und Floristen sowie der österreichischen Sektion der Menschenrechtsorganisation FIAN getragen.
Wer mehr über FLP wissen will, kann sich an folgende Adressen
wenden:
Brot für Hungernde
Mag. Lisa Sterzinger
Blumengasse 4/6
1180 Wien
Telefon: (01) 405 76 31
E-Mail: brot.projekte@evang.at
FIAN Österreich
Mag. Ulrike Ulrich
Laudongasse 40 1080
Wien
Telefon (01) 405 55 15-316
E-Mail:
fian-oe@oneworld.at